Wissen von A – Z
Beschwerdestelle der FSM
Stand: Februar 2024
I. Worum geht es?
Sexuelle Missbrauchsdarstellungen von Kindern und Jugendlichen, frei zugängliche Pornobilder, Gewaltvideos, Hassreden oder Pro-Ana-Blogs im Internet – die FSM-Beschwerdestelle bietet eine verlässliche Anlaufstelle für alle, die auf solche Inhalte stoßen. Nutzerinnen und Nutzer können gefährliche und mutmaßlich illegale Inhalte einfach und kostenlos melden.
Grundlage der Arbeit der Beschwerdestelle ist der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV). Darin finden sich Vorschriften über absolut unzulässige Inhalte (diese dürfen auch Erwachsenen nicht angeboten werden), relativ unzulässige Inhalte (diese dürfen nicht für Minderjährige verfügbar sein) sowie entwicklungsbeeinträchtigende Inhalte (die nur Kindern und Jugendlichen ab einer bestimmten Altersstufe zugänglich gemacht werden dürfen). Einzelne Vorschriften des Strafgesetzbuchs (StGB), z.B. in Bezug auf die Darstellung sexuellen Missbrauchs Minderjähriger oder die Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen (z.B. Hakenkreuze), sind im JMStV gespiegelt.
II. Was bedeutet das für die Praxis?
Wie werden gemeldete Inhalte geprüft?
Alle bei der FSM eingehenden Beschwerden werden individuell nach rechtlichen und medienpädagogischen Gesichtspunkten geprüft und bewertet. Dabei müssen neben jugendmedienschutzrechtlichen Vorschriften oft auch strafrechtliche Normen herangezogen werden. Auch die Prüfung der Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz, beispielsweise wenn es um Fragen der Meinungsfreiheit geht, kann eine Rolle spielen. Erst nachdem die FSM-Beschwerdestelle eine für sie eindeutige Bewertung getroffen hat, wird entschieden, wie und auf welchem Wege der Beschwerde abgeholfen werden kann.
Die FSM greift bei der Bekämpfung illegaler Inhalte auf ein dichtes Netz an Kooperationspartnern zurück. So ist sichergestellt, dass je nach Art der Beschwerde schnell der richtige Partner angesprochen und eine effiziente Entfernung der Inhalte erreicht werden kann.
Welche Maßnahmen ergreift die FSM-Beschwerdestelle bei illegalen Online-Inhalten?
Sexuelle Missbrauchsdarstellungen von Kindern oder Jugendlichen, die einen Großteil der Beschwerden ausmachen, werden sofort an das Bundeskriminalamt (BKA) weitergeleitet und/oder über das INHOPE-Netzwerk, dem internationalen Dachverband der Beschwerdestellen zur Bekämpfung von sexuellen Missbrauchsdarstellungen von Kindern, an die zuständige Partner-Hotline übermittelt. INHOPE ist ein Zusammenschluss von derzeit 54 Beschwerdestellen in 50 Ländern auf allen Kontinenten, die sich vor Ort und nach dem jeweiligen nationalen Recht mit in ihrem Land gehosteten Inhalten befassen und in engem Kontakt zu den jeweiligen Behörden stehen.
Eine enge Kooperation besteht auch zwischen FSM und der Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ). Die FSM kann der dort ansässigen Prüfstelle für jugendgefährdende Medien entsprechende Online-Inhalte zur Prüfung vorlegen. Je nach Prüfergebnis wird der Inhalt in die Liste der jugendgefährdenden Medien aufgenommen. Grundlage dieser sogenannten Indizierung ist ein rechtsstaatliches Verfahren. Der genaue Ablauf des Verfahrens ist hier zu finden.
Bei Hinweisen auf mögliche Jugendschutzverstöße auf deutschen Websites, die nicht sexuelle Missbrauchsdarstellungen von Kindern und Jugendlichen zum Gegenstand haben, kontaktiert die FSM-Beschwerdestelle üblicherweise zunächst den Anbieter und stellt die Rechtslage dar. Wird das Angebot innerhalb einer angemessenen Frist nicht entsprechend geändert, leitet die FSM die Angelegenheit an die zuständige Landesmedienanstalt weiter, die nach eigener Bewertung Verwaltungs- und Ordnungswidrigkeitenverfahren einleiten kann. Wenn ein Verstoß gegen strafrechtliche Vorschriften nicht ausgeschlossen werden kann, wird das Verfahren von dort an die Staatsanwaltschaft abgegeben.
In neuartigen oder besonders komplexen Fällen wird die Beschwerde dem FSM-Beschwerdeausschuss, einem aus externen Expertinnen und Experten bestehenden sachverständigen Gremium, zur Entscheidung vorgelegt. Die Entscheidungen der pluralistisch besetzten Ausschüsse werden auf der Website der FSM veröffentlicht. Jeder Prüfausschuss besteht aus drei Mitgliedern verschiedener Fachrichtungen.
Ablauf des Beschwerdeverfahrens
Warum betreibt die FSM eine Beschwerdestelle?
Kinder und Jugendliche können im Netz problematischen und möglicherweise rechtswidrigen Inhalten begegnen. Daher betreibt die FSM seit 1997 eine Beschwerdestelle, bei der diese Inhalte gemeldet werden können. Ziel ist es, möglichst schnell darauf hinzuwirken, dass unzulässige sowie entwicklungsbeeinträchtigende Inhalte Kindern und Jugendlichen gar nicht bzw. erst ab einem bestimmten Alter zugänglich gemacht werden. Bei illegalen Online-Inhalten wird möglichst schnell eine Löschung erwirkt.
Als anerkannte Einrichtung der Freiwilligen Selbstkontrolle besteht für die FSM gemäß § 19 Abs. 2 Nr. 6 JMStV eine gesetzliche Pflicht zum Betreiben einer Beschwerdestelle. Neben den Landesmedienanstalten und der Polizei, die auf staatlicher Seite für die Bearbeitung von Hinweisen auf problematische oder illegale Internetinhalte zuständig sind, bietet die FSM-Beschwerdestelle damit eine leicht zugängliche Anlaufstelle außerhalb der Behörden.
Im Rahmen des Verbunds Safer Internet DE betreibt die FSM außerdem mit eco, dem Verband der deutschen Internetwirtschaft, das gemeinsame Portal Internet-Beschwerdestelle.
Weiterführende Informationen
- Möglichkeiten Beschwerden einzugeben: www.fsm.de/beschwerdestelle oder www.internet-beschwerdestelle.de
- Meldeformular in Leichter Sprache
- JUUUPORT-Meldeformular für Jugendliche
- Entscheidungen aus der Praxis der FSM-Beschwerdestelle
- FAQs zum Beschwerdeverfahren der FSM
- Statistik der FSM-Beschwerdestelle