Stand: Juli 2018

I. Worum geht es?

Sexuelle Missbrauchsdarstellungen von Kindern und Jugendlichen, frei zugängliche Pornobilder, Gewaltvideos, Hassreden oder Pro-Ana-Blogs im Internet – das sind nur einige der Inhalte, über die sich jeder kostenlos bei der FSM-Beschwerdestelle beschweren kann. Solche und andere problematische und möglicherweise illegale Inhalte können zudem über die gemeinsam von der FSM und eco, dem Verband der deutschen Internetwirtschaft, betriebenen Internet-Beschwerdestelle gemeldet werden.

Alle eingehenden Beschwerden werden auf der Grundlage des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages (JMStV) bewertet. Darin finden sich Vorschriften über absolut unzulässige Inhalte (diese dürfen auch Erwachsenen nicht angeboten werden), relativ unzulässige Inhalte (diese dürfen nicht für Minderjährige verfügbar sein) sowie entwicklungsbeeinträchtigende Inhalte (die nur Kindern und Jugendlichen ab einer bestimmten Altersstufe zugänglich gemacht werden dürfen). Einzelne Vorschriften des Strafgesetzbuchs (StGB), z.B. in Bezug auf die Darstellung sexuellen Missbrauchs von Kindern (Kinderpornografie) oder die Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen (z.B. Hakenkreuze), sind im JMStV gespiegelt.

Als anerkannte Einrichtung der Freiwilligen Selbstkontrolle ist die FSM gem. § 19 Abs. 3 Nr. 6 JMStV verpflichtet, eine Beschwerdestelle zu betreiben. Neben den Landesmedienanstalten und der Polizei, die auf staatlicher Seite für die Bearbeitung von Hinweisen auf problematische oder illegale Internetinhalte zuständig sind, bietet auch sie eine leicht zugängliche, bürgernahe Anlaufstelle.

II. Was bedeutet das für die Praxis?

Alle bei der FSM eingehenden Beschwerden werden individuell nach rechtlichen und medienpädagogischen Gesichtspunkten geprüft und bewertet. Dabei müssen neben jugendmedienschutzrechtlichen Vorschriften oft auch straf- und zivilrechtliche Normen herangezogen werden. Auch die Prüfung der Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz, beispielsweise wenn es um Fragen der Meinungsfreiheit geht, kann eine Rolle spielen. Erst nachdem die FSM-Beschwerdestelle eine für sie eindeutige Bewertung getroffen hat, wird entschieden, wie und auf welchem Wege der Beschwerde abgeholfen werden kann.

Die FSM greift bei der Bekämpfung illegaler Inhalte auf ein dichtes Netz an Kooperationspartnern zurück. So ist sichergestellt, dass je nach Art der Beschwerde schnell der richtige Partner angesprochen und eine effiziente Entfernung der Inhalte erreicht werden kann.

So werden sexuelle Missbrauchsdarstellungen von Kindern oder Jugendlichen, die einen Großteil der Beschwerden ausmachen, sofort an das Bundeskriminalamt (BKA) weitergeleitet und/oder über das INHOPE-Netzwerk, dem internationalen Dachverband der Beschwerdestellen zur Bekämpfung von sexuellen Missbrauchsdarstellungen von Kindern, an die zuständige Partner-Hotline übermittelt. INHOPE ist ein Zusammenschluss von derzeit  50 Beschwerdestellen in über 40 Ländern auf allen Kontinenten, die sich vor Ort und nach dem jeweiligen nationalen Recht mit in ihrem Land gehosteten Seiten befassen und in engem Kontakt zu den jeweiligen Behörden stehen.

Eine enge Kooperation besteht auch zwischen FSM und der Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ). Die FSM-Beschwerdestelle leitet bestimmte ihrer Bewertung nach jugendgefährdende Angebote über eine anregungsberechtigte Stelle zur Indizierung an die Prüfstelle für jugendgefährdende Medien bei der BzKJ weiter. Dort wird die Liste der jugendgefährdenden Medien, zu der auch Internetinhalte gehören, geführt. Grundlage der Indizierung ist ein rechtsstaatliches Verfahren. Der genaue Ablauf des Verfahrens ist hier zu finden.

Bei Hinweisen auf mögliche Jugendschutzverstöße auf deutschen Websites, die nicht sexuelle Missbrauchsdarstellungen von Kindern und Jugendlichen zum Gegenstand haben, kontaktiert die FSM-Beschwerdestelle üblicherweise zunächst den Anbieter und stellt die Rechtslage dar. Wird das Angebot innerhalb einer angemessenen Frist nicht entsprechend geändert, leitet die FSM die Angelegenheit an die zuständige Landesmedienanstalt weiter, die nach eigener Bewertung Verwaltungs- und Ordnungswidrigkeitenverfahren einleiten kann. Wenn ein Verstoß gegen strafrechtliche Vorschriften nicht ausgeschlossen werden kann, wird das Verfahren von dort an die Staatsanwaltschaft abgegeben.

In neuartigen oder besonders komplexen Fällen wird die Beschwerde dem FSM-Beschwerdeausschuss, einem aus externen Experten bestehenden sachverständigen Gremium, zur Entscheidung vorgelegt. Die Entscheidungen der pluralistisch besetzten Ausschüsse werden auf der Website der FSM veröffentlicht. Jeder Prüfausschuss besteht aus drei Mitgliedern verschiedener Fachrichtungen.

Ablauf des Beschwerdeverfahrens

Ablauf des Beschwerdeverfahrens

Weiterführende Informationen