Mit einer FSM-Mitgliedschaft setzen Sie als Online-Anbieter auf Rechtssicherheit und Unterstützung rund um das Thema Jugendmedienschutz mit seinen zahlreichen Pflichten.

Mit der Beratung der FSM können Sie Ihre Angebote so gestalten, dass eigene Interessen und Innovationen mit dem Jugendschutz im Einklang stehen. Darüber hinaus positioniert sich Ihr Unternehmen über eine FSM-Mitgliedschaft als gesellschaftlich verantwortungsvoller Akteur.

Eine FSM-Mitgliedschaft bedeutet für Unternehmen aus dem Telemedienbereich:

  • Rechtssicherheit rund um den Jugendschutz
  • Privilegierung bei Streitigkeiten
  • Positives Image als verantwortungsvoller Anbieter
  • Interessensvertretung auf nationaler und internationaler Ebene

Zur Übersicht aller FSM-Mitgliedsunternehmen und -verbände

Vorteile der FSM-Mitgliedschaft

  • Schutzfunktion vor direkten Sanktionierungen der staatlichen Aufsicht
  • umfassende Überprüfung des Angebotes auf Jugendschutzkonformität
  • individuelle Fortbildungs- und Workshopangebote
  • Funktion der Jugendschutzbeauftragten über die FSM
  • Nutzung der FSM-Gutachterkommission zur Prüfung von rechtlichen, technischen und pädagogischen Fragen
  • FSM-Update: jährliches persönliches Gespräch zu aktuellen Fragen möglich

Eine Mitgliedschaft nach Maß

Vor dem Abschluss einer Mitgliedschaft beraten wir Unternehmen gerne vorab und unverbindlich. Dabei können wir Ihren Bedarf und eine mögliche Form der Mitgliedschaft besprechen.
  • Kontaktieren Sie uns gern per E-Mail office@fsm.de oder telefonisch 030 24 04 84 30.
  • Sie können bei der FSM ordentliches, förderndes oder außerordentliches Mitglied werden. Mit den unterschiedlichen Formen der Mitgliedschaft sind unterschiedliche Rechte und Pflichten verbunden.
  • Der Beitrag für die Mitgliedschaft bei der FSM wird auf Basis der Beitragsordnung bestimmt. Diese ermöglicht die Einteilung in eine Beitragskategorie, die im Einvernehmen mit dem Mitglied unter Berücksichtigung seines im Onlinebereich erbrachten Jahresumsatzes erfolgt.
  • Bei Verbänden werden Jahresbudget, Mitarbeiterzahl sowie Anzahl der Mitglieder als Kriterien herangezogen.
  • Der Vorstand der FSM trifft nach Prüfung Ihres Angebotes die Entscheidung über den Mitgliedsantrag und nimmt die Beitragseinstufung vor.
Formen der Mitgliedschaft
Ordentliche Mitgliedschaft für Telemedienanbieter
Fördernde Mitgliedschaft für Verbände
Außerordentliche Mitgliedschaft für Telemedienanbieter

Privilegierungsfunktion
nach § 20 Abs. 5 JMStV

Ordentliche Mitgliedschaft für Telemedienanbieter
Fördernde Mitgliedschaft für Verbände
Außerordentliche Mitgliedschaft für Telemedienanbieter

Zeichnen von Subkodizes

Ordentliche Mitgliedschaft für Telemedienanbieter
Fördernde Mitgliedschaft für Verbände
Außerordentliche Mitgliedschaft für Telemedienanbieter

Ersatz von Jugendschutz-beauftragten durch die FSM gemäß § 7 Abs. 2 JMStV

Ordentliche Mitgliedschaft für Telemedienanbieter
Fördernde Mitgliedschaft für Verbände
Außerordentliche Mitgliedschaft für Telemedienanbieter

Stimmrecht in Mitgliederversammlungen

Ordentliche Mitgliedschaft für Telemedienanbieter
Fördernde Mitgliedschaft für Verbände

eingeschränkt

Außerordentliche Mitgliedschaft für Telemedienanbieter

eingeschränkt

Jahresbeiträge

Ordentliche Mitgliedschaft für Telemedienanbieter

4.600 – 36.800 €

Fördernde Mitgliedschaft für Verbände

1.725 – 18.400 €

Außerordentliche Mitgliedschaft für Telemedienanbieter

2.300 – 18.400 €

Ordentliche Mitgliedschaft für Telemedienanbieter

(Online-Umsatz von weniger als 1 Mio. bis über 100 Mio. €); Sonderkonditionen für Start-ups auf Anfrage

Fördernde Mitgliedschaft für Verbände

(Jahresbudget und Mitgliederzahl des Verbandes/der juristischen Person; Anzahl Mitarbeiter)

Außerordentliche Mitgliedschaft für Telemedienanbieter

(Online-Umsatz von bis zu 10 Mio. bis über 100 Mio. €)

Jetzt Mitglied werden!

Sie interessieren sich für eine Mitgliedschaft in der FSM?

Um als Unternehmen, Verband oder sonstige Organisation FSM-Mitglied zu werden, gehen Sie bitte wie folgt vor:

1.

Mitgliedsantrag, Selbstverpflichtung und Einwilligung in die Datenverarbeitung ausfüllen.
Mit dem Ausfüllen verpflichten Sie sich, die Vorgaben des allgemeinen Verhaltenskodex und der Satzung der FSM zu respektieren.

2.

Im Mitgliedsantrag die Form der Mitgliedschaft auswählen.
Mehr Infos in der obigen Tabelle.

3.

Unterlagen einreichen: digital an office@fsm.de oder per Post.

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