Ob Pornografie, Gewaltdarstellungen oder Hassrede: Kinder und Jugendliche können im Internet auf problematische und möglicherweise rechtswidrige Inhalte stoßen.

Mit Unterstützung der deutschen Polizei, aber auch vielen internationalen Partnern, sorgt die FSM-Beschwerdestelle dafür, dass illegale Inhalte schnell aus dem Netz verschwinden.

Auch Sie können helfen. Falls Sie auf solche Inhalte stoßen, melden Sie uns diese direkt hier über unser Online-Beschwerde-Formular. Unser juristisches Team prüft Ihre Meldung auf Verstöße gegen die in Deutschland geltenden Jugendmedienschutzgesetze und leitet bei begründeten Beschwerden entsprechende Maßnahmen ein.

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Ich möchte Beschwerde einreichen:

    Sollte die Angabe der URL nicht möglich sein, beschreiben Sie bitte unter "Beschwerdegrund", wie der Inhalt gefunden werden kann.
    Bei Hinweisen auf Missbrauchsdarstellungen ("Kinder- oder Jugendpornografie") brauchen Sie Ihre E-Mail Adresse nicht anzugeben.
    Bei Hinweisen auf Missbrauchsdarstellungen ("Kinder- oder Jugendpornografie") brauchen Sie Ihren Namen nicht anzugeben.

    Wichtiger Hinweis: Bei offensichtlich falschen oder unvollständigen Angaben behalten wir uns ausdrücklich vor, Ihre Beschwerde nicht zu bearbeiten (Ausnahme: Beschwerden über kinderpornografische Inhalte müssen für die Bearbeitung keine weiteren Angaben als die Fundstelle enthalten). Bitte achten Sie deshalb auf die korrekte Angabe Ihrer Daten. Nachdem das Beschwerdeverfahren durch die Hotline abgeschlossen wurde, kann an beschwerdestellenleiter@fsm.de Einspruch gegen das Beschwerdeverfahren erhoben werden.

    „Hinweise der Nutzerinnen und Nutzer sind ein wichtiger Beitrag zur Bekämpfung illegaler und jugendgefährdender Online-Inhalte.“

    Martin Drechsler, Geschäftsführer FSM e.V.

    Martin Drechsler

    Wichtige Informationen rund um Ihre Beschwerde

    Bei offensichtlich falschen oder unvollständigen Angaben zu Ihrer Person können wir Ihre Beschwerde nicht bearbeiten. Ihr Name und eine gültige E-Mail-Adresse sind ausreichend. Eine Ausnahme gilt bei Hinweisen auf Darstellungen des sexuellen Missbrauchs von Kindern und Jugendlichen. Hier genügt die Angabe der Fundstelle. Damit wir Sie bei eventuellen Nachfragen erreichen können, können Sie Ihre E-Mail-Adresse optional dennoch angeben.

    Wir behandeln mitgeteilte personenbezogene Daten vertraulich und geben sie nur dann an Dritte weiter, wenn dies rechtlich zulässig ist, z.B. wenn wir gesetzlich dazu verpflichtet sind oder eine entsprechende Einwilligung vorliegt. Werden z.B. Verstöße an das Bundeskriminalamt (BKA) weitergereicht, übermitteln wir nur die gemeldete URL und nennen keine Namen, IP-Adressen oder sonstige Daten der Beschwerdeführerin bzw. des Beschwerdeführers. Personenbezogene Daten werden elektronisch verarbeitet und nach Beendigung eines Beschwerdeverfahrens gelöscht. Weitere Einzelheiten finden Sie in der Datenschutzerklärung.

    Folgende Inhalte und Angebote sind rechtswidrig und können gemeldet werden:

    • Missbrauchsdarstellungen von Kindern und Jugendlichen (auch Zeichnungen oder Texte)
    • Tier- oder Gewaltpornografie
    • Darstellungen von Kindern und Jugendlichen in unnatürlich geschlechtsbetonter Körperhaltung
    • verherrlichende, verharmlosende oder menschenunwürdige Gewaltdarstellungen
    • volksverhetzende und kriegsverherrlichende Darstellungen, Propagandamittel verfassungswidriger Organisationen
    • indizierte Inhalte (in der Liste der jugendgefährdenden Medien enthalten)
    • sonstige unzulässige oder jugendgefährdende Inhalte, die ohne gesetzlich vorgeschriebene Schutzmaßnahmen zugänglich gemacht werden

    Für folgende Themen und Inhalte sind wir nicht zuständig:

    • Beleidigungen
    • betrügerische Websites von z.B. Online-Shops
    • Verstöße gegen Persönlichkeitsrechte
    • Login-Probleme
    • Verwaltung von Nutzeraccounts
    • Fragen zu Mobilfunkverträgen und Rechnungen

    Ja. Die FSM ist weltweit vernetzt und gehört zur International Association of Internet Hotlines INHOPE – einem weltweiten Netzwerk von Internet-Beschwerdestellen zur Bekämpfung von Kindesmissbrauchsdarstellungen. Trotz unterschiedlicher Regelungen zu jugendschutzrelevanten Inhalten gibt es weltweit einen breiten Konsens über das Verbot illegaler Inhalte. Erhält die FSM einen Hinweis auf Missbrauchsdarstellungen und ist der Inhalt im Ausland gehostet, dann geben wir die relevanten Informationen an den zuständigen internationalen Kooperationspartner und das BKA weiter.

    Das Beschwerdestellen-Team der FSM prüft jede Beschwerde individuell und ermittelt als erstes, ob ein Verstoß gegen jugendmedienschutzrechtliche Vorschriften vorliegt. Ist dies der Fall, können verschiedene Maßnahmen eingeleitet werden. Wenn ein Verfahren abgeschlossen ist, können wir die Beschwerdeführerin oder den Beschwerdeführer in den meisten Fällen darüber informieren. In einigen Fällen beruft die Beschwerdestelle ein unabhängiges Entscheidungsgremium ein, den FSM-Beschwerdeausschuss. Dann kann es etwas länger dauern, bis Sie Rückmeldung von der Beschwerdestelle bekommen.

    Je nach Verstoß reagieren wir unterschiedlich:

    • Missbrauchsdarstellungen von Kindern und Jugendlichen: Sofortige Meldung an unsere Ansprechpartner beim BKA. Dort werden weitere Schritte eingeleitet. Über den Ausgang des Verfahrens erhalten wir keine Rückmeldung.
    • Verstoß gegen andere jugendmedienschutzrechtliche Vorschriften: Wir informieren den Anbieter über den Verstoß und geben ihm die Gelegenheit, sein Angebot zu verändern und einen rechtmäßigen Zustand herzustellen. Reagiert er nicht, berufen wir den Beschwerdeausschuss ein oder leiten den Hinweis an die zuständige Stelle (z.B. Landesmedienanstalt) weiter. Hier wird die Beschwerde dann erneut geprüft.
    • Beschwerden gegen Mitglieder der FSM: Der Beschwerdeausschuss wird dann einberufen, wenn das Mitgliedsunternehmen in begründeten Fällen auf unseren Hinweis hin keine ausreichenden Änderungen an seinem Angebot vornimmt oder die KJM den Vorfall an die FSM-Beschwerdestelle gemeldet hat.

    Wie die FSM bei einem Verstoß gegen Jugendmedienschutz-Gesetze vorgeht

    Die Arbeit der
    Beschwerdestelle in Zahlen

    2021 erhielt die FSM-Beschwerdestelle insgesamt 14.205 Beschwerden über rechtswidrige oder jugendgefährdende Online-Inhalte – mehr als je zuvor (2020: 6.024 Meldungen).

    72 % der gemeldeten Beschwerden (10.181 Meldungen) waren begründet, d.h. die Inhalte verstießen gegen die deutsche Jugendmedienschutzgesetze. Neben pornografischen Inhalten (37 Prozent; 3.827 Fälle) machten Darstellungen des sexuellen Missbrauchs Minderjähriger mit 52 % einen Großteil der begründeten Beschwerden aus. Nach dem leichten Rückgang über die letzten Jahre wurden 2021 mit 5.311 begründeten Fällen erheblich mehr bestätigte Missbrauchsdarstellungen registriert (2020: 1.174 Fälle).

    Mehr statistische Infos zur Beschwerdestelle finden Sie hier.