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Jugendschutzprogramme
Stand: August 2023
I. Worum geht es?
Über richtige und falsche Wege in der Medienerziehung wurde schon immer leidenschaftlich gestritten, und zwar nicht erst seit es Computer und das Internet gibt. Dass Kinder und Jugendliche durch eine gemeinsame Mediennutzung mit Eltern und anderen Erziehenden am besten auf einen aufgeklärten und selbstbestimmten Umgang mit Medien vorbereitet werden, gilt jedoch seit Generationen als Konsens. Viele Eltern lassen ihr Kind allerdings recht bald zumindest zeitweise allein und unbeaufsichtigt im Internet surfen. Gemeinsam wird dann oft festgelegt, was das Kind im Internet tun und welche Websites es besuchen darf. Um diese Absprachen abzusichern und zusätzlich zu verhindern, dass Kinder und Jugendliche mit Absicht oder zufällig mit für sie ungeeigneten Inhalten konfrontiert werden, können Eltern ein Jugendschutzprogramm installieren.
II. Was bedeutet das für die Praxis?
Was ist ein Jugendschutzprogramm?
Jugendschutzprogramme sind Hilfsmittel, die es Eltern lokal, also auf einem bestimmten Endgerät oder innerhalb des Heimnetzwerkes, ermöglichen zu steuern, welche Internetinhalte ihre Kinder sehen dürfen. Es handelt sich um sogenannte nutzerautonome Filterprogramme, die zwar in der Regel mit umfangreichen Voreinstellungen zur Verfügung stehen, jedoch individuell für den jeweiligen Einsatz angepasst werden können. Eltern ist es auf diese Weise z.B. möglich, ihren Kindern lediglich von Fachkräften geprüfte, kindgeeignete Seiten zur Verfügung zu stellen. Oft gibt es eine Funktion, mit der das Kind sich eine bestimmte Seite, die zunächst gesperrt ist, von seinen Eltern wünschen kann: Diese Seite können die Eltern dann individuell freischalten. Daneben gibt es auch noch Jugendschutzprogramme für sogenannte geschlossene Systeme. Ein System ist beispielsweise dann als geschlossen anzusehen, wenn alle Inhalte innerhalb des Systems an herstellereigene Standards gebunden sind und das System in der Regel nicht ohne weiteres verlassen werden kann (z.B. Streaming-Portale mit Login). Wenn im Folgenden von Jugendschutzprogrammen die Rede ist, sind damit zumeist nicht geschlossene Systeme gemeint, sondern nur solche, die auch mit nicht anbietereigenen Inhalten, die im Internet für alle zugänglich sind, umgehen können.
Jugendschutzprogramme und Jugendschutzfilter ? Was ist der Unterschied?
In vielen Haushalten sind auf den PCs Virenschutzprogramme installiert. Oft haben sich die Eltern dabei für Programmpakete entschieden, die zum Beispiel „Security Suite“ heißen. In diesen Paketen ist neben Virenschutz und anderen Sicherheitsprogrammen häufig zusätzlich ein Jugendschutzfilter enthalten. Auch viele Versionen von Windows und MacOS werden mit einer Jugendschutzfunktion ausgeliefert. Dazu gibt es eine Fülle von kostenfreien und kostenpflichtigen Programmen, die den Jugendschutz beim Surfen im Internet verbessern können, die Nutzung bestimmter Anwendungen verhindern oder ein Zeitkontingent vorgeben. Viele dieser Programme und Pakete funktionieren recht gut, oft handelt es sich jedoch um international angebotene Software, die häufig nur wenig auf die Bedürfnisse in Deutschland bzw. die hiesigen Jugendschutzgesetze und unsere Vorstellungen von unzulässigen Inhalten abgestimmt ist. Von Jugendschutzfiltern oder -software im Allgemeinen unterscheiden sich Jugendschutzprogramme, die in § 11 des Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) vorgesehen sind und die einer Anerkennung durch eine anerkannte Einrichtung der Freiwilligen Selbstkontrolle bedürfen. Die gesetzlichen Anforderungen an Jugendschutzprogramme sind vage, auch die Konkretisierung in den Jugendschutz-Richtlinien der Landesmedienanstalten hilft nicht wirklich weiter. Deshalb hat die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) Kriterien für die Anerkennung von Jugendschutzprogrammen veröffentlicht. Auf deren Grundlage ist es Herstellern von Filterprogrammen möglich, die Entwicklung ihrer Produkte an den Erwartungen der Aufsichtsbehörde auszurichten.
Wie arbeiten Jugendschutzprogramme?
Ein Jugendschutzprogramm besteht grundsätzlich aus mehreren Komponenten:
- Blocklist (Liste generell unzulässiger Websites, z.B. BPjM-Modul)
- Passlist (Liste generell unproblematischer bzw. kindgeeigneter Websites, z.B. fragFINN)
- Liste altersdifferenzierter Inhalte (zulässig je nach Einstellung der Altersstufe in der Software)
- Fähigkeit, technische Alterskennzeichen auszulesen, die dem gemeinsamen Standard „age-de.xml“ entsprechen
Hinzu kommt in der Regel die Möglichkeit für Eltern, Websites individuell freizugeben oder zu sperren.
Welche Jugendschutzprogramme sind anerkannt?
Die unabhängige Gutachterkommission der FSM hat verschiedene Versionen des Jugendschutzprogramms JusProg als geeignet gemäß den gesetzlichen Anforderungen des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages bewertet. JusProg ist für Windows, Android und iOS sowie als plattformübergreifendes System (JusProgDNS) verfügbar. Es lässt sich abhängig vom Alter der Nutzerinnen und Nutzer auf die Altersstufen „ab 0/6/12/16/18 Jahre“ einstellen und bietet damit einen altersdifferenzierten Zugang zu Telemedien. Das Programm ist in der Lage, Alterskennzeichen nach § 5 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 JMStV auszulesen, und verfügt über die Funktionalität, entwicklungsbeeinträchtigende und unzulässige Telemedienangebote zu erkennen und auszufiltern. Hierzu bedient es sich des BPjM-Moduls der Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ) und einer eigenen altersdifferenzierten Liste. Die Erkennungsleistung der Programme entsprechen jeweils dem Stand der Technik, wie er für die Prüfzeitpunkte durch den Gutachterausschuss vorab ermittelt worden ist. Dies gilt sowohl für das Overblocking (eigentlich geeignete Angebote werden nicht angezeigt), als auch für das Underblocking (ungeeignete Angebote werden angezeigt). Die Softwareversionen erfüllen zudem die aktuellen Anforderungen an Nutzerfreundlichkeit und einfache Bedienbarkeit, und sie weisen einen angemessenen Umgehungsschutz auf. JusProg ist zudem nutzerautonom verwendbar. Das bedeutet: Eltern können Websites für ihr Kind abweichend von den Voreinstellungen individuell freigeben oder sperren.
Weitere Informationen zu den im Bereich der geschlossenen Systeme nach § 11 Abs. 2 JMStV anerkannten Jugendschutzprogrammen finden Sie hier.
Weiterführende Informationen
- Indizierung der BzKJ
- Kindersuchmaschine fragFINN
- Alterslabel age-de.xml
- Eignungsanforderungen von Jugendschutzprogrammen der KJM
- Infos zu JusProg auf Elternguide.online
- JusProg