Stand: Dezember 2023

I. Worum geht es?

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB), umgangssprachlich auch „Kleingedrucktes“ genannt, sind vorformulierte Vertragsbedingungen. Diese erleichtern es Unternehmen, Verträge in größerer Anzahl abzuschließen, ohne dabei die Vertragsbedingungen mit den einzelnen Vertragspartnerinnen und -partnern individuell aushandeln zu müssen.

Der § 305 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) definiert AGB wie folgt: „Allgemeine Geschäftsbedingungen sind alle für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierten Vertragsbedingungen, die eine Vertragspartei (Verwender) der anderen Vertragspartei bei Abschluss eines Vertrags stellt.“ Es besteht keine Verpflichtung, AGB zu verwenden. In diesem Fall gelten dann die sonstigen individuellen Vereinbarungen der Vertragsparteien sowie die gesetzlichen Regelungen.

AGB unterliegen dem Verständlichkeitsgebot, das heißt, sie müssen ohne Weiteres lesbar sein und auch für Nicht-Juristinnen und -Juristen verständlich sein. AGB sind nicht automatisch Bestandteil eines Vertrages, sondern bedürfen einer Einbeziehungsvereinbarung. Das bedeutet, dass der Vertragspartner oder die Vertragspartnerin der Einbeziehung zustimmen müssen.

II. Was bedeutet das für die Praxis?

AGB bei Online-Diensten

Mit der Registrierung bei einem Online-Dienst wird in der Regel ein Nutzungsvertrag abgeschlossen. Diesem liegen meist Allgemeine Geschäftsbedingungen bzw. Nutzungsbedingungen zugrunde. Bei Sozialen Netzwerken sind in den AGB häufig Klauseln enthalten, nach denen mit dem Akzeptieren der AGB auch den Datenschutzbestimmungen zugestimmt und die Einhaltung der Community-Richtlinien als Vertragsbestandteil akzeptiert wird.

Allgemeine Geschäftsbedingungen regeln die Hauptleistungspflichten, also z.B. entstehende Kosten oder den Umfang der bereitgestellten Services. Die Community-Richtlinien sind dazu da, Verhaltensregeln auf der Plattform festzulegen – in der Regel wird in den AGB auf die Pflicht zur Einhaltung der Community-Richtlinien hingewiesen. Datenschutzrechtliche Bestimmungen dienen dazu, den Nutzenden den Umgang mit ihren persönlichen Daten durch den Anbieter zu erklären, also welche Daten erfasst und wie diese verarbeitet werden. Die Datenschutzbestimmungen haben mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) eine andere gesetzliche Grundlage als die AGB, die im BGB geregelt sind.

AGB und Jugendmedienschutz

Neben Erwachsenen nutzen natürlich auch Kinder und Jugendliche Online-Dienste. Sie werden bei der Registrierung zum Vertragspartner bzw. zur Vertragspartnerin des Anbieters. Abhängig vom Alter des Minderjährigen kann die Wirksamkeit des Vertrages von der Zustimmung der Eltern abhängen. Neben dem allgemein geltenden Verständlichkeitsgebot gibt es für AGB von Diensten, die sich auch an Minderjährige richten, weitere Richtlinien.

Der Digital Services Act (DSA) gilt für sogenannte Vermittlungsdienste, also Plattformen, auf denen nutzergenerierte Inhalte zusammengefasst und angeboten werden. Dort gilt: „Richtet sich ein Vermittlungsdienst in erster Linie an Minderjährige oder wird er überwiegend von Minderjährigen genutzt, so erläutert der Anbieter von Vermittlungsdiensten die Bedingungen und jegliche Einschränkungen für die Nutzung des Dienstes so, dass Minderjährige sie verstehen können.“ (DSA Art. 14. Abs. 3)

Eine ähnliche Vorschrift findet sich aktuell noch im Jugendschutzgesetz (JuSchG), wo es in § 24a Abs. 2 Nr. 8 heißt, dass Bestimmungen in den AGB zu verwenden sind, „die die für die Nutzung wesentlichen Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen in kindgerechter Weise darstellen“.

Wie können kinder- bzw. jugendgerechte AGB aussehen?

Jugendgerechte AGB nehmen Kinder und Jugendliche als Akteure im Netz ernst und wollen sie vor Risiken schützen sowie zu informierten Entscheidungen befähigen. Eine direkte Umformulierung der AGB in leicht verständliche Sprache hätte jedoch eine Komplexitätsreduktion zur Folge und würde zu juristischen Ungenauigkeiten in der Vereinbarung führen. Jugendgerechte AGB sind deshalb keine AGB im eigentlichen Sinne, sondern erläuternde Zusätze, die die in den AGB enthaltenen „Bedingungen und Einschränkungen“ für Minderjährige verständlich machen.

Die Einführung von jugendgerechten AGB ist ein essenzieller Schritt hin zur medienkompetenten, unbeschwerten und selbstbestimmten Teilhabe von Minderjährigen im digitalen Raum und einem präventiven Jugendmedienschutz insbesondere mit Blick auf Interaktionsrisiken. Gleichzeitig fördern jugendverständliche AGB die Transparenz und Verantwortlichkeit der Plattformen. Es gibt hierfür keine rechtlichen Formvorschriften.

Innerhalb des Kooperationsprojektes „Jugendgerechte AGB“ von FSM und JFF – Institut für Medienpädagogik in Forschung und Praxis, gefördert durch die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz im Herbst 2023, wurde eine Orientierungsgrundlage für die jugendgerechte Ausgestaltung von AGB erarbeitet.

Die wichtigsten Empfehlungen für jugendgerechte AGB lauten:

  1. Leichte Auffindbarkeit und Kontaktpunkte: Bei der Registrierung, vor der Anmeldung, während der Nutzung im Browser sowie innerhalb der App und über weitere durch Jugendliche genutzte Informationswege
  2. Jugendgerechte Form und Gestaltung: Hervorhebung und niedrigschwellige Darstellung der für Jugendliche relevanten Themen z.B. einfache Navigation und Zusammenfassungen, Einbeziehung von Bild- und Videoelementen, Formate abseits von rein textlichen Erläuterungen
  3. Verständlichkeit: Erläuterung informationstechnologischer und rechtlicher Begriffe, Veranschaulichung anhand von Beispielen in deutlich reduziertem Umfang als die AGB, Anreize und Lesehilfen (z.B. Lesezeit angeben)
  4. Entwickelt entlang der Bedürfnisse von Jugendlichen: multiperspektive Herangehensweise (Forschung, Recht, Jugendschutz, Kommunikation), ausgehend vom Mindestalter der Nutzenden, Altersdifferenzierung, Partizipation und Ko-Kreation mit der Zielgruppe
  5. Zusammenarbeit, Kooperation und Öffentlichkeitsarbeit: Aufklärung und Unterstützungsangebote für Eltern, Erziehende und pädagogische Fachkräfte; Kooperationen mit externen Medienbildungsangeboten

Weitere Empfehlungen finden sich auf der Website des Kooperationsprojektes „Jugendgerechte AGB“ von JFF – Institut für Medienpädagogik in Forschung und Praxis und FSM.

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