Ob Pornografie, Gewaltdarstellungen oder Hassrede: Kinder und Jugendliche können im Internet auf problematische und möglicherweise rechtswidrige Inhalte stoßen.

Mit Unterstützung der deutschen Polizei, aber auch vielen internationalen Partnern, sorgt die FSM-Beschwerdestelle dafür, dass illegale Inhalte schnell aus dem Netz verschwinden.

Auch Sie können helfen. Falls Sie auf solche Inhalte stoßen, melden Sie uns diese direkt hier über unser Online-Beschwerde-Formular. Unser juristisches Team prüft Ihre Meldung auf Verstöße gegen die in Deutschland geltenden Jugendmedienschutzgesetze und leitet bei begründeten Beschwerden entsprechende Maßnahmen ein.

Im Rahmen des Verbunds Safer Internet DE wird die FSM-Beschwerdestelle von der Europäischen Union kofinanziert.

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Ich möchte Beschwerde einreichen:

    Sollte die Angabe der URL nicht möglich sein, beschreiben Sie bitte unter „Beschwerdegrund“, wie der Inhalt gefunden werden kann.
    Bei Hinweisen auf Missbrauchsdarstellungen Minderjähriger brauchen Sie Ihre E-Mail-Adresse nicht anzugeben.
    Bei Hinweisen auf Missbrauchsdarstellungen Minderjähriger brauchen Sie Ihren Namen nicht anzugeben.

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    Wichtiger Hinweis: Bei offensichtlich falschen oder unvollständigen Angaben behalten wir uns ausdrücklich vor, Ihre Beschwerde nicht zu bearbeiten (Ausnahme: Beschwerden über Missbrauchsdarstellungen Minderjähriger müssen für die Bearbeitung keine weiteren Angaben als die Fundstelle enthalten). Bitte achten Sie deshalb auf die korrekte Angabe Ihrer Daten. Nachdem das Beschwerdeverfahren durch die Hotline abgeschlossen wurde, kann an beschwerdestellenleiter@fsm.de Einspruch gegen das Beschwerdeverfahren erhoben werden.

    Safer Internet DE                                                                         Kofinanziert von der Europäischen Union

    Wichtige Informationen rund um Ihre Beschwerde

    Bei offensichtlich falschen oder unvollständigen Angaben zu Ihrer Person können wir Ihre Beschwerde nicht bearbeiten. Ihr Name und eine gültige E-Mail-Adresse sind ausreichend. Eine Ausnahme gilt bei Hinweisen auf Darstellungen des sexuellen Missbrauchs von Kindern und Jugendlichen. Hier genügt die Angabe der Fundstelle. Damit wir Sie bei eventuellen Nachfragen erreichen können, können Sie Ihre E-Mail-Adresse optional dennoch angeben.

    Wir behandeln mitgeteilte personenbezogene Daten vertraulich und geben sie nur dann an Dritte weiter, wenn dies rechtlich zulässig ist, z.B. wenn wir gesetzlich dazu verpflichtet sind oder eine entsprechende Einwilligung vorliegt. Werden z.B. Verstöße an das Bundeskriminalamt (BKA) weitergereicht, übermitteln wir nur die gemeldete URL und nennen keine Namen, IP-Adressen oder sonstige Daten der Beschwerdeführerin bzw. des Beschwerdeführers. Personenbezogene Daten werden elektronisch verarbeitet und nach Beendigung eines Beschwerdeverfahrens gelöscht. Weitere Einzelheiten finden Sie in der Datenschutzerklärung.

    Folgende Inhalte und Angebote sind rechtswidrig und können gemeldet werden:

    • Missbrauchsdarstellungen von Kindern und Jugendlichen (auch Zeichnungen oder Texte)
    • Tier- oder Gewaltpornografie
    • Darstellungen von Kindern und Jugendlichen in unnatürlich geschlechtsbetonter Körperhaltung
    • verherrlichende, verharmlosende oder menschenunwürdige Gewaltdarstellungen
    • volksverhetzende und kriegsverherrlichende Darstellungen, Propagandamittel verfassungswidriger Organisationen
    • indizierte Inhalte (in der Liste der jugendgefährdenden Medien enthalten)
    • sonstige unzulässige oder jugendgefährdende Inhalte, die ohne gesetzlich vorgeschriebene Schutzmaßnahmen zugänglich gemacht werden

    Für folgende Themen und Inhalte sind wir nicht zuständig:

    • Beleidigungen
    • betrügerische Websites von z.B. Online-Shops
    • Verstöße gegen Persönlichkeitsrechte
    • Login-Probleme
    • Verwaltung von Nutzeraccounts
    • Fragen zu Mobilfunkverträgen und Rechnungen

    Ja. Die FSM ist weltweit vernetzt und gehört zur International Association of Internet Hotlines INHOPE – einem weltweiten Netzwerk von Internet-Beschwerdestellen zur Bekämpfung von Kindesmissbrauchsdarstellungen. Trotz unterschiedlicher Regelungen zu jugendschutzrelevanten Inhalten gibt es weltweit einen breiten Konsens über das Verbot illegaler Inhalte. Erhält die FSM einen Hinweis auf Missbrauchsdarstellungen und ist der Inhalt im Ausland gehostet, dann geben wir die relevanten Informationen an den zuständigen internationalen Kooperationspartner und das BKA weiter.

    Eine Meldepflicht bzgl. illegaler Online-Inhalte besteht grundsätzlich nicht. Ebenso wenig besteht die allgemeine Pflicht, solche Inhalte bei der Polizei anzuzeigen. Meldungen an die FSM-Beschwerdestelle erfolgen auf freiwilliger Basis, wobei es den Beschwerdeführenden freigestellt ist, parallel Anzeige bei der Polizei zu erstatten. Wie die FSM-Beschwerdestelle bei Verstößen gegen Jugendmedienschutz-Gesetze vorgeht finden Sie unter „Was passiert, wenn ein Verstoß vorliegt?“.

    Das Beschwerdestellen-Team der FSM prüft jede Beschwerde individuell und ermittelt als erstes, ob ein Verstoß gegen jugendmedienschutzrechtliche Vorschriften vorliegt. Ist dies der Fall, können verschiedene Maßnahmen eingeleitet werden. Wenn ein Verfahren abgeschlossen ist, können wir die Beschwerdeführerin oder den Beschwerdeführer in den meisten Fällen darüber informieren. In einigen Fällen beruft die Beschwerdestelle ein unabhängiges Entscheidungsgremium ein, den FSM-Beschwerdeausschuss. Dann kann es etwas länger dauern, bis Sie Rückmeldung von der Beschwerdestelle bekommen.

    Je nach Verstoß reagieren wir unterschiedlich:

    • Missbrauchsdarstellungen von Kindern und Jugendlichen: Sofortige Meldung an unsere Ansprechpartner beim BKA. Dort werden weitere Schritte eingeleitet. Über den Ausgang des Verfahrens erhalten wir keine Rückmeldung.
    • Verstoß gegen andere jugendmedienschutzrechtliche Vorschriften: Wir informieren den Anbieter über den Verstoß und geben ihm die Gelegenheit, sein Angebot zu verändern und einen rechtmäßigen Zustand herzustellen. Reagiert er nicht, berufen wir den Beschwerdeausschuss ein oder leiten den Hinweis an die zuständige Stelle (z.B. Landesmedienanstalt) weiter. Hier wird die Beschwerde dann erneut geprüft.
    • Beschwerden gegen Mitglieder der FSM: Der Beschwerdeausschuss wird dann einberufen, wenn das Mitgliedsunternehmen in begründeten Fällen auf unseren Hinweis hin keine ausreichenden Änderungen an seinem Angebot vornimmt oder die KJM den Vorfall an die FSM-Beschwerdestelle gemeldet hat.

    Wie die FSM bei einem Verstoß gegen Jugendmedienschutz-Gesetze vorgeht

    „Hinweise der Nutzerinnen und Nutzer sind ein wichtiger Beitrag zur Bekämpfung illegaler und jugendgefährdender Online-Inhalte.“

    Martin Drechsler, Geschäftsführer FSM e.V.

    Martin Drechsler

    Die Arbeit der
    Beschwerdestelle in Zahlen

    2022 erhielt die FSM-Beschwerdestelle insgesamt 12.956 Beschwerden über rechtswidrige oder jugendgefährdende Online-Inhalte.

    68 % der gemeldeten Beschwerden (8.757 Meldungen) aus dem Jahr 2022 waren begründet, d.h. die Inhalte verstießen gegen deutsche Jugendmedienschutzgesetze. Nach pornografischen Inhalten (51 %, 4.455 Fälle) machten Darstellungen des sexuellen Missbrauchs Minderjähriger mit 37 Prozent den zweitgrößten Anteil der begründeten Beschwerden aus (3.224 Fälle). Nach dem starken Anstieg von gemeldeten Missbrauchsdarstellungen im Vorjahr (2021: 5.311 Fälle) war 2022 somit ein Rückgang zu verzeichnen. Dennoch bearbeitete die FSM-Beschwerdestelle 2022 fast dreimal so viele Hinweise auf Missbrauchsdarstellungen Minderjähriger wie noch 2020 (1.174 Fälle).

    Liniendiagramm Entwicklung der Beschwerdezahlen (2018-2022)

    Im Bereich Pornografie ist der Anteil der begründeten Beschwerden im Vergleich zum Vorjahr um 13 Prozent angestiegen (2022: 4.455 Fälle, 2021: 3.827 Fälle). Nach pornografischen Inhalten (51 %; 4.455 Fälle) machten Darstellungen des sexuellen Missbrauchs Minderjähriger mit 37 Prozent den zweitgrößten Anteil der begründeten Beschwerden aus (3.224 Fälle). Nach dem starken Anstieg von gemeldeten Missbrauchsdarstellungen im Vorjahr (2021: 5.311) zeichnete sich damit im Jahr 2022 ein Rückgang ab. Dennoch bearbeitete die FSM-Beschwerdestelle 2022 fast dreimal so viele Hinweise auf Missbrauchsdarstellungen Minderjähriger wie noch 2020 (1.174 Fälle).

    Leicht rückläufig ist der Anteil der begründeten Beschwerden im Vergleich zum Vorjahr ebenfalls im Bereich Hasskriminalität (2022: 95 Fälle, 2021: 151 Fälle). Hierbei handelte es sich, wie im Vorjahr, überwiegend um Fälle der Darstellungen von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen (2022: 68 Fälle, 2021: 114 Fälle). Zu Hasskriminalität zählen ebenfalls Fälle von Volksverhetzung (16 Fälle) sowie Leugnung des Holocaust bzw. Billigung, Verherrlichung oder Rechtfertigung der Naziherrschaft (11 Fälle).

    In 445 Fällen (2021: 667 Fälle) wurden Darstellungen extremer Gewalt gemeldet. Darunter fallen Gewalt- und Tierpornografie (364 Fälle), Verstöße gegen die Menschenwürde (2022: 76 Fälle) sowie Gewaltverherrlichung (2022: 4 Fälle).

    Mehr als verdoppelt haben sich im Jahr 2022 die gemeldeten Fälle weiterer als jugendgefährdend eingestufter Inhalte (2022: 486 Fälle, 2021: 223 Fälle). Der hohe Anstieg geht insbesondere auf die vermehrte Meldung indizierter Musikinhalten zurück (2022: 378 Fälle, 2021: 58 Fälle). Des Weiteren wurden 106 Fälle (2021: 117 Fälle) von Entwicklungsbeeinträchtigung gemeldet. Dazu zählen Inhalte, die für Kinder und Jugendliche einer bestimmten Altersstufe nicht geeignet sind, jedoch unterhalb der Schwelle zu unzulässigen Inhalten liegen. Für diese Inhalte sind die Schutzhürden schwächer und können z. B. durch eine Sendezeitbeschränkung oder eine technische Kennzeichnung der Webseite für ein anerkanntes Jugendschutzprogramm erfüllt werden.

    In 52 Fällen (2021: 44 Fälle) wurde eine offensichtlich schwere Entwicklungsgefährdung festgestellt, wie z. B. bei Angeboten, die Essstörungen wie Anorexie oder Bulimie glorifizieren oder die Nutzung von berauschenden Substanzen als Lifestyle propagieren. Solche Inhalte dürfen nur Erwachsenen zugänglich gemacht werden, d. h. der Einsatz eines Altersverifikationssystems (AVS) ist hier notwendig.

    Meldungen von Missbrauchsdarstellungen Minderjähriger, die in Deutschland gehostet wurden, sind 2022 im Vergleich zum Vorjahr deutlich zurückgegangen (2022: 1.786 Fälle, 2021: 4.129 Fälle). Insgesamt wurden 45 Prozent der geprüften Missbrauchsdarstellungen von Kindern oder Jugendlichen auf ausländischen Servern gehostet, 55 Prozent auf deutschen.

    Missbrauchsdarstellungen Minderjähriger, die auf deutschen Servern gespeichert sind, leitet die FSM sofort an das Bundeskriminalamt (BKA) weiter und informiert im Notice-and-Takedown-Verfahren den Hostprovider. Anbieter sind dann verpflichtet, diese absolut unzulässigen und strafbaren Inhalte unverzüglich zu entfernen. Bis zur Löschung solcher Inhalte vergingen 2022 nach Eingang der Beschwerde bei der FSM im Durchschnitt 1,5 Tage. Insgesamt liegt die Entfernungsquote bei diesen Inhalten bei 100 Prozent. 90 Prozent wurden bereits zwei Tage nach der Erstmeldung entfernt.

    Auch bei im Ausland gehosteten Darstellungen des sexuellen Missbrauchs von Minderjährigen informiert die Beschwerdestelle den Hostprovider und leitet die Meldung zusätzlich an die zuständige Partner-Hotline im Beschwerdestellennetzwerk INHOPE weiter. 2022 handelte es sich hierbei meist um Fälle auf Servern in den USA (371 Fälle), gefolgt von den Niederlanden (199 Fälle) und Russland (85 Fälle). Die Löschquote der im Ausland gehosteten Inhalte lag eine Woche nach Erstmeldung bei 47 Prozent, nach vier Wochen bei 77 Prozent.

    Der Anteil gemeldeter Fälle, bei denen die FSM-Beschwerdestelle keinen Verstoß feststellen konnte, ist im Vergleich zum Vorjahr leicht gestiegen (2022: 32 %, 2021: 28 %). Dies betrifft in der Regel Fälle, in denen das Recht auf freie Meinungsäußerung überwiegt, Jugendschutzregeln nicht verletzt wurden oder Angebote zugangsgeschützt bzw. nicht auffindbar waren. Auch hier prüft und informiert die Beschwerdestelle die Melderinnen und Melder über die Rechtslage, verweist auf zuständige Stellen oder jeweils passende Hilfs- und Beratungsangebote und gibt darüber hinaus Tipps zur sicheren Konfiguration von Geräten, die von Kindern und Jugendlichen genutzt werden.

     

    Mehr Zahlen aus der Arbeit der Beschwerdestelle im Jahr 2022 finden Sie hier.

    Weitere Linktipps
    Aufklärungs- und Unterstützungsangebote

    Ziel unserer Beschwerdestelle ist die Bekämpfung illegaler und jugendgefährdender Online-Inhalte. Zahlreiche Initiativen und Projekte bieten außerdem (medien-)pädagogische Aufklärungs- und Unterstützungsangebote zum Thema sexualisierte Gewalt gegen Kinder und Jugendliche im Netz. Aus unseren vielfältigen Kooperationen mit Partnern und Initiativen möchten wir Sie auf diese weiterführenden Informationen, Anlaufstellen und Materialien aufmerksam machen:

    Safer Sexting

    Die Aufklärungskampagne „Safer Sexting“ informiert Jugendliche über Sexting und die Verbreitung von erotischen Fotos und Videos.

    Handysektor

    Der Handysektor bietet Tipps und Informationen rund um Smartphones, Tablets und Apps. Hilfreiche Beiträge sind die Themenseite „Cybergrooming“, der Erste-Hilfe-Kasten und das Erklärvideo zum Thema „Sexting“.

    Polizei für dich

    Polizei für dich informiert in zielgruppengerechter Sprache über polizeirelevante Themen, wie z.B. sexuelle Gewalt.

    Trau Dich! Du darfst Nein sagen

    Trau Dich! richtet sich an Kinder zwischen acht und zwölf Jahren mit dem Ziel sie über ihre Rechte aufzuklären, über sexuellen Missbrauch zu informieren und Unsicherheiten abzubauen.

    147.ch

    147.ch ist ein Schweizer Informations- und Beratungsprojekt für Kinder und Jugendliche. Informiert wird auch über Cybergrooming.

    JUUUPORT

    JUUUPORT ist eine Online-Beratungsplattform für junge Menschen, die Probleme im Netz haben. Ehrenamtlich aktive Jugendliche und junge Erwachsene helfen Gleichaltrigen vertraulich bei Online-Problemen wie Cybermobbing, Mediensucht, Cybergrooming, Online-Abzocke. JUUUPORT bietet außerdem ein niedrigschwelliges Meldeformular, über das Jugendliche problematische Inhalte und Accounts melden können. Die Meldungen werden anschließend von der FSM-Beschwerdestelle in Zusammenarbeit mit eco und jugendschutz.net bearbeitet.

    Nummer gegen Kummer

    Die Nummer gegen Kummer bietet anonyme, kostenlose und vertrauliche Beratung. Kinder und Jugendliche können sich per Telefon und online bei der Nummer gegen Kummer melden.

    Elternguide.online

    Der Elternguide.online unterstützt Eltern bei der Medienerziehung in der Familie und hilft ihnen, ihre Kinder bei der Nutzung von Apps, Spielen, Websites und sozialen Netzwerken zu begleiten.

    Ausgewählte Artikel:

    Nummer gegen Kummer

    Die Nummer gegen Kummer bietet anonyme und kompetente Beratung auf Augenhöhe. Eltern können sich bei Sorgen um ihre Kinder, Erziehungsproblemen oder Fragen zu Internet-Gefahren über das Elterntelefon an die Nummer gegen Kummer wenden.

    Safer Sexting

    Die Aufklärungskampagne „Safer Sexting“ informiert Jugendliche über Sexting und die Verbreitung von erotischen Fotos und Videos. Für Lehrkräfte bietet die Kampagne Unterrichtsmaterialien zum Thema.

    Medien in die Schule

    Medien in die Schule bietet Lehrkräften medienpädagogische Unterrichtsmaterialien Werkzeugkästen und Praxisanwendungen, u.a. zum Thema „Jugendliche online“ mit der Unterrichtseinheit „Erscheinungsformen problematischer Inhalte und Verhaltensweisen im Netz“.

    Was ist los mit Jaron?

    „Was ist los mit Jaron?“ ist ein digitaler Grundkurs für Lehrerkräfte, pädagogische Fachkräfte und weitere schulische Beschäftigte. Der Kurs unterstützt Lehrkräfte dabei, betroffene Kinder und Jugendliche im schulischen Umfeld zu erkennen und ihnen zu helfen.

    Videos und Webinare der Beschwerdestellen von FSM, eco und jugendschutz.net

    Hilfe-Portal Sexueller Missbrauch

    Das Hilfe-Portal Sexueller Missbrauch bietet viele Informationen zum Thema sexueller Missbrauch und unterstützt dabei, Hilfe- und Beratungsangebote vor Ort zu finden – aber auch online oder telefonisch.

    Kampagne: Nicht wegschieben!

    Sexuelle Gewalt gegen Kinder und Jugendliche kann es überall geben. Die Kampagne „Nicht wegschieben!“ informiert über das Thema und zeigt Handlungsoptionen auf.

     

    Missbrauchsdarstellungen von Kindern im Netz sicher melden

    Online auf Missbrauchsdarstellungen gestoßen oder deren Verbreitung beobachtet?

    Ein Factsheet der deutschen Beschwerdestellen bereitet „DOs und DON‘Ts“ verständlich auf und gibt Interessierten und Betroffenen konkrete Hilfestellungen an die Hand. Thematisiert wird, ob und wie Beweise gesichert werden sollten, welche Möglichkeiten es für die Meldung und Anzeige von Inhalten gibt und auch, was auf jeden Fall vermieden werden sollte, um sich nicht selbst strafbar zu machen.

    Zum Factsheet