Projekte
Die FSM engagiert sich in zahlreichen Projekten und kooperiert auf vielfältige Weise mit Institutionen, die sich mit dem Online-Jugendschutz beschäftigen und sich für eine kind- und jugendgerechte Aufklärung und Befähigung engagieren. Ebenso beteiligen sich Mitglieder und Mitarbeiter der FSM in zahlreichen bundesweiten Gremien und Initiativen, um gemeinsam zeitgemäßen Jugendmedienschutz und partizipative Medienbildung zu diskutieren und zu etablieren.
MIRACLE - Machine-readable and Interoperable Age Classification Labels in Europe
Ab Februar 2014 arbeitete die FSM gemeinsam mit 7 anderen Partnern und unter der Leitung des Hans-Bredow-Instituts an einem Pilotprojekt zu interoperablen Alterskennzeichen. Das Projekt wurde im Rahmen des ICT Policy Support Programmes von der EU-Kommission kofinanziert. Die Projektwebsite finden Sie hier.
Das Ziel des auf zweieinhalb Jahre angelegten Projektes war es, die elektronischen Daten unterschiedlicher Klassifizierungssysteme technisch untereinander vereinbar, d.h. interoperabel, zu machen, um diese Informationen perspektivisch für einen effektiveren internationalen Jugendschutz fruchtbar zu machen. Hintergrund dieses Zieles ist es, dass es in den meisten Ländern sehr unterschiedliche Systeme zur jugendschutzrechtlichen Bewertung, Freigabe und Kennzeichnung von Medieninhalten gibt. Diese Bewertungen sind meist landesspezifisch, sodass sie international nur wenig Relevanz haben. Die Systeme unterscheiden sich sowohl hinsichtlich möglicher Abstufungen (z.B. Alterskohortierungen), als auch im Hinblick auf die klassifizierten Inhalte sowie die Art der Klassifizierungsinformationen. Neben Informationen zu Altersstufen gibt es z.B. inhaltliche Deskriptoren (z.B. darüber, ob ein Inhalt Sex oder Gewalt enthält). Zudem werden diese Klassifizierungen auf unterschiedliche Art und Weise zur Verfügung gestellt, möglich sind etwa technische Metadaten oder visuelle Informationen zur Aufklärung. Die Menge an derart klassifizierten bzw. altersbewerteten Inhalten nimmt stetig zu und ist gleichzeitig weltweit und eben nicht nur im Herkunftsland verfügbar. Durch das MIRACLE-Projekt sollen diese Informationen einer gemeinsamen Datenstruktur folgen, damit eine Weiterverarbeitung z.B. durch Jugendschutzprogramme standardisiert erfolgen kann. Es sollte also kein neues Verfahren für eine Altersbewertung erarbeitet werden, sondern die bestehenden Systeme und das darin vorhandene Bewertungswissen vielmehr grenzüberschreitend nutzbar gemacht werden.
Die Projektpartner kommen aus 5 europäischen Ländern. Neben der FSM und dem Hans-Bredow-Institut für Medienforschung sind an dem Projekt BBFC (British Board of Film Classification, UK), NICAM (Nederlands Instituut voor de Classificatie van Audiovisuele Media, NL), PEGI (Pan European Game Information, BE), NCBI (Národní centrum bezpečnějšího internetu, CZ), JusProg (Verein zur Förderung des Kinder- und Jugendschutzes in den Telemedien e.V., DE) und Optenet (ES) beteiligt.
MIRACLE versteht den Kern des Systems als ein gemeinsames Datenmodell, das offen und technologieneutral gestaltet ist. Neben Altersstufen kann dieses Modell auch Inhaltedeskriptoren und andere Informationen aufnehmen. Bereits bestehende Klassifizierungsinformationen werden dann in das neue Modell überführt („gemappt“) und der praktische Einsatz in den unterschiedlichen nationalen Kontexten entwickelt und umgesetzt. Die in Deutschland bereits bestehende age-de-Kennzeichnung soll – ebenso wie die anderen nationalen Systeme - dabei soweit möglich beibehalten oder erweitert werden; durch die Verwendung eines gemeinsamen Referenzmodells, einer gemeinsamen Syntax, wird eine technische Kompatibilität gewährleistet. Im Ergebnis werden die Informationen der unterschiedlichen Systeme in einem standardisierten Datenmodell abgebildet und so eine maschinelle Verarbeitung der Altersklassifikationen ermöglicht. Filterprogrammhersteller können etwa die im MIRACLE-Datenmodell vorliegenden Informationen aus ganz unterschiedlichen Systemen leichter verarbeiten.
Die Interoperabilität von Klassifizierungsinformationen kann dabei helfen, das bestehende Klassifikationswissen zu nutzen und vorhandene Klassifizierungsdaten zu verbreiten. Durch die im Rahmen von MIRACLE initiierte Konvergenz elektronischer Alterskennzeichen können Anbieter konvergenter Endgeräte (PCs, Tablets, Smartphones, Smart-TVs etc.) die aus unterschiedlichen Systemen und in bisher unterschiedlich übermittelten Altersdaten in einfacher Art und Weise für die Verarbeitung in Jugendschutzinstrumenten ihrer Geräte oder Plattformen nutzen. Auch proprietäre Systeme von Anbietern können (zusätzlich) in das Datenmodell übertragen werden – dadurch ist eine Anpassung an ein neues System nicht mehr nötig, was Investitionssicherheit bringt und das Risiko von Fehlausgaben verringert. Anbieter grenzüberschreitender Angebote haben die Möglichkeit, in ihren Angeboten nationale Besonderheiten abzubilden und potentiell gesetzliche Anforderungen in mehreren Mitgliedsstaaten zu erfüllen. Bestehende Kennzeichnungen können beibehalten werden, da MIRACLE kein neues Klassifizierungssystem darstellt. MIRACLE führt lediglich die Möglichkeit ein, bestehende Systeme miteinander die gleiche Sprache sprechen zu lassen.
Was wäre das Web ohne Social Media? Aus Jugendschutzsicht sind soziale Netzwerke und nutzergenerierte Inhalte eine große Herausforderung. Im Rahmen von ChiPSoM, einer Unter-AG des Projekts MIRACLE, beschäftigen wir uns mit bereits existierenden Ansätzen von Anbietern, den Bedarfen der Nutzer und Eltern sowie Möglichkeiten, die zahlreichen Schutzansätze technisch interoperabel zu machen. Wir wollen Best Practices identifizieren und Handlungsempfehlungen für Anbieter entwickeln. Mehr über ChiPSoM (pdf)
Video
Funktionierender Jugendschutz über Ländergrenzen hinweg - MIRACLE macht es möglich
Video 2:28 min
Internet-Beschwerdestelle
Die Internet-Beschwerdestelle wurde im Jahr 2004 von der FSM und dem Verband der Internetwirtschaft e.V. (eco) eingerichtet, um eine gemeinsame Beschwerdemöglichkeit im Internet zu etablieren. Ziel des Internetangebotes ist es, Internetnutzern eine Anlaufstelle zu bieten, bei der sie sich über jugendschutzrelevante Inhalte in unterschiedlichen Diensten des Internet beschweren können. Die eingehenden Beschwerden werden zunächst einer eingehenden juristischen Prüfung unterzogen. Ergibt die Vorprüfung, dass der gemeldete Inhalt gegen die einschlägigen Jugendmedienschutzgesetze bzw. Strafgesetze verstößt, wird der Inhalte-Anbieter direkt aufgefordert, den Inhalt abzuändern bzw. der Host-Provider gebeten, die Entfernung des Inhalts zu veranlassen. In gravierenden Fällen kann der beschwerdegegenständliche Inhalt auch ohne eine Beteiligung der Anbieter bzw. Provider an die zuständige staatliche Stelle weitergeleitet werden. Des Weiteren werden in der Rubrik "Ratgeber" vielfältige Informationen zum Thema Jugendschutz im Internet sowie Tipps zu einer kompetenten Nutzung des Mediums angeboten. Seit 2005 wird die Internet-Beschwerdestelle im Rahmen von Deutschland sicher im Netz als Handlungsversprechen eingebracht. Die Tätigkeit der Internet-Beschwerdestelle erhält durch das "Safer Internet Programme" der EU eine finanzielle Förderung.
Unter dem Dach von Saferinternet.de ist die Internet-Beschwerdestelle mit den Partnern Klicksafe, jugendschutz.net und der Nummer gegen Kummer (Kinder- und Jugendtelefon und Elterntelefon) vernetzt. Die Europäische Union unterstützt seit mehreren Jahren sowohl Internet-Hotlines als auch Projekte zur Förderung von Medienkompetenz in den einzelnen europäischen Ländern.
Co-funded by the European Union
INHOPE
INHOPE ist das weltweite Netzwerk von Internet-Hotlines zur Bekämpfung von illegalen Inhalten im Internet, insbesondere der Darstellungen von Kindesmissbrauch, und setzt sich mittlerweile aus 51 Mitglieder aus 45 Ländern zusammen. Im Jahre 1999 gründete die FSM mit sieben weiteren Beschwerdestellen die "International Association of Internet Hotlines". INHOPE gilt als das Hauptforum zur Koordinierung von Hotlines in Europa und weltweit. Sowohl die Arbeit von INHOPE als auch die Tätigkeit der Beschwerdestelle der FSM werden durch den EU Safer Internet Action Plan unterstützt. Das INHOPE-Netzwerk bietet seinen Mitgliedern die Möglichkeit, Beschwerden an die jeweils zuständigen INHOPE Partnern weiterzuleiten. Dadurch ermöglicht INHOPE, dass Beschwerden im jeweiligen Ursprungsland behandelt werden und illegale Inhalte nicht mehr abgerufen werden können. Die Hotlines arbeiten dabei jeweils mit ihrer nationalen Polizei zusammen. INHOPE unterhält Arbeitsbeziehungen zu INTERPOL und Europol.
Inhope hat fünf spezifische Hauptziele:
- Entwicklung effektiver, sicherer und koordinierte Mechanismen für den Austausch von Meldungen zwischen internationalen Hotlines
- Erstellung von Richtlinien und Best-Practice-Standards für Hotlines (Code of Practice)
- Förderung des Austauschs von Know-how zwischen den Mitgliedern
- Förderung neuer Hotlines weltweit durch Beratung und Schulung
- Förderung der Zusammenarbeit auf internationaler Ebene und Vermittlung bei Politik, Strafverfolgungsbehörden und anderen Organisationen
INHOPE finanziert seine Arbeit durch Fördermittel der EU und Mitgliedschaftsbeiträge.
Video
Report it, don’t ignore it! - how hotlines help to reduce Child Sexual Abuse Material online
Video 1:47 min
Projekt “Keine Grauzonen”
Die FSM ist Teil des „Netzwerks gegen Missbrauch und sexuelle Ausbeutung von Kindern – Keine Grauzonen im Internet“. Das Projekt wurde im November 2014 unter der Schirmherrschaft von Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig gestartet, um die Verbreitung von Darstellungen mit Kindern in sexuellen Posen im Internet einzudämmen, indem die Auffindbarkeit derartiger Abbildungen erschwert und ihre Löschung beschleunigt wird. Weiterhin soll die internationale Ächtung derartiger Inhalte befördert werden. Das Projekt wird vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend finanziell gefördert, wobei die Förderung zunächst bis Ende Juni 2016 gesichert ist.
Weitere Partner des Netzwerkes sind das bei jugendschutz.net angesiedelte Kompetenzzentrum, der Verband der Internetwirtschaft e.V. (eco), Google und die Charité Berlin mit ihrem Projekt „Kein Täter werden“. Das Zentrum für Kinderschutz im Internet (I-KiZ) fungiert als Koordinierungsstelle.
Die Zusammenarbeit bringt verschiedene Ansätze zusammen. Im Rahmen der Projektarbeit nimmt die FSM-Beschwerdestelle Hinweise von Nutzerinnen und Nutzern auf unzulässige oder unangemessene Inhalte entgegen und arbeitet in Kooperation mit den Diensteanbietern sowie Partnerhotlines aus anderen Staaten an einer schnellen Löschung. Weiterhin arbeitet die FSM eng mit dem bei jugenschutz.net eingerichteten Kompetenzzentrum zusammen, welches systematisch Grauzonen der sexuellen Ausbeutung von Kindern durch deren sexualisierte Darstellung im Internet mit Hilfe der Beschwerdestellen ausleuchtet, um Erscheinungsformen zu analysieren und Gegenstrategien zu entwickeln. Google platziert im Umfeld von Suchergebnissen Warnhinweise, wenn der Verdacht einer Suche nach einschlägigem Material besteht. Diese Hinweise richten sich unter anderem auch an Menschen mit pädophiler Neigung, die auf das Präventionsnetzwerk "Kein Täter werden" der Charité Berlin hingewiesen werden und dort therapeutische Hilfe unter Schweigepflicht finden.
Hate Speech
Unter Hate Speech versteht man zumeist verbale Angriffe auf Personen oder Gruppen aufgrund bestimmter Attribute wie Hautfarbe, Herkunft, Geschlecht, Sexualität oder Religion. In den Social Media wird Hate Speech häufig in Form von Kommentaren, Beiträgen, Memes oder Videos verbreitet. Mehr erfahren
Hate Speech missachtet die Integrität und Würde von Personen, diffamiert sie und grenzt aus. Finden sich im Internet vermehrt menschenverachtende Äußerungen, kann dies in einer Spirale aus sich verstärkenden Hassbotschaften münden und dadurch ein Klima entstehen, in dem Diskriminierung und Gewalt gegen bestimmte Gruppen legitim erscheinen. Hate Speech bildet somit auch einen Nährboden für reale Übergriffe. Mehr erfahren
Hate Speech ist strafbar, wenn sie die Kriterien der Volksverhetzung erfüllt, d.h. wenn Menschen beispielsweise aufgrund ihrer Zugehörigkeit zu einer Gruppe böswillig verächtlich gemacht werden, in einer Form, die ihnen ihre Menschwürde abspricht. Oder wenn gegen diese Gruppen zu Gewalt- und Willkürmaßnahmen aufgefordert wird. Auch strafbar sind die öffentliche Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, die Verherrlichung von Gewalt und der Aufruf zu Straftaten. Mehr erfahren
Unabhängig davon kann Hate Speech gegen Jugendschutzgesetze verstoßen. Wenn Beiträge z.B. verrohend oder sozial desorientierend wirken und dadurch die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen beeinträchtigt oder gefährdet werden kann, dürfen sie diesen nicht zugänglich gemacht werden. Mehr erfahren
Es gibt zahlreiche verbotene Symbole wie das Hakenkreuz, die SS-Rune oder die Fahne vom „Islamischen Staat“, die als Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation nicht verbreitet werden dürfen. Strafbar können auch Darstellungen sein, die den verbotenen Symbolen zum Verwechseln ähnlich sehen. Darüber hinaus werden Chiffren und Codes genutzt, um Hassbotschaften zu verschleiern. Ist dies der Fall, empfiehlt sich ein genauer Blick auf Autor und gepostete Inhalte – womöglich stacheln Extremisten gezielt zum Hass an. Mehr erfahren
Das Internet lebt davon, dass Inhalte verlinkt und verbreitet werden. Darunter können sich auch rechtswidrige Inhalte befinden. Wer rechtswidrige Inhalte Dritter bewusst oder ungeprüft selbst verbreitet oder verlinkt, riskiert ein medien-, zivil- oder gar strafrechtliches Verfahren. Dies kann sogar gelten, wenn Dritte den Link auf Ihrem Angebot (beispielsweise Social Media Profil) posten, Sie Kenntnis von den rechtswidrigen Inhalten erlangen und danach nichts unternehmen. Deswegen sollten Sie handeln, sobald Sie erfahren, dass ein rechtswidriger Inhalt (z.B. ein volksverhetzender Kommentar) auf Ihrem Angebot veröffentlicht wurde. Mehr erfahren
Bei allen großen Plattformen lassen sich Inhalte, die gegen Rechtsvorschriften oder die Nutzungsbedingungen verstoßen, melden. Auch der Admin einer Gruppe und der Betreiber einer Seite oder eines Kanals können in die Pflicht genommen und um Löschung von Beiträgen ersucht werden. Zudem existieren Beschwerdestellen wie jugendschutz.net oder die Internetbeschwerdestelle von FSM und Eco, die Hinweise auf Verstöße entgegennehmen. Ob die Meldung direkt zum Plattformanbieter oder zu den Beschwerdestellen geht – es ist immer gut, diese möglichst genau zu halten. Am besten ist es, einen konkreten Inhalt zu benennen bzw. die URL zu einem bestimmten Video, einem bestimmten Kommentar oder einem bestimmten Nutzerprofil.
Viele Bundesländer haben so genannte Internet-Wachen eingerichtet, die online Strafanzeigen entgegennehmen. Grundsätzlich geht dies auch bei jeder örtlichen Polizeidienststelle. Wichtig: Wenn nur Sie persönlich angegriffen werden, indem Sie beleidigt oder verleumdet werden, können diese Vergehen nur auf Ihren Strafantrag hin verfolgt werden. Mehr erfahren
Als Administrator haben Sie Werkzeuge, die andere User nicht haben. Sie können Beiträge blocken oder löschen, mit einer Netiquette Regeln für die Diskussion auf Ihrem Angebot festlegen und Ihre Nutzerinnen und Nutzer durch Kampagnen ermutigen, selbst gegen Hass im Netz aktiv zu werden. Die meisten Betreiber erläutern die speziellen Funktionen in ihrem Dienst und geben Tipps für Admins. Mehr erfahren
Im Netz gibt es viele gute Beispiele, wie man sich kreativ gegen Rassismus oder Fremdenfeindlichkeit wenden kann. Wichtig ist, jegliche Hassbotschaften nicht unwidersprochen zu lassen, sondern ihnen auch verbal etwas entgegenzusetzen. Mit Counter Speech lassen sich beispielsweise rassistisch motivierte Fehlinformationen argumentativ widerlegen. Solche Beiträge sind wichtige Zeichen für Demokratie und zeigen Solidarität mit den Opfern von Hassattacken. Mehr erfahren
Kooperationen
Um im Bereich des Jugendmedienschutzes effektiv arbeiten und spürbare Erfolge erzielen zu können, ist eine enge Zusammenarbeit mit anderen engagierten Einrichtungen und Initiativen dringend notwendig. Aus diesem Grund kooperiert die FSM vor allem auf Projektebene mit verschiedensten Partnern.
Das Bundeskriminalamt koordiniert als zentrale Kriminalpolizei in Deutschland die Kriminalitätsbekämpfung auch auf internationaler Ebene. Ihm obliegt grundsätzlich der polizeiliche Dienstverkehr mit Polizei- und Justizbehörden sowie weiteren öffentlichen Stellen anderer Staaten. Internationale Kooperation bei der Kriminalitätsbekämpfung wird groß geschrieben - mit nahezu allen Polizeizentralen rund um den Globus unterhält das BKA feste Verbindungen. Die Beschwerdestelle der FSM arbeitet eng mit dem BKA zusammen.
Gesetzlich bestimmte Aufgabe der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien ist die Indizierung von Medien (Träger- und Telemedien), die geeignet sind, die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen oder ihre Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zu gefährden. Dies erfolgt grundsätzlich nur auf Antrag oder Anregung von Stellen, die nach dem Jugendschutzgesetz hierzu ermächtigt sind ("gesetzlicher Jugendmedienschutz").
Das Deutsche Kinderhilfswerk e.V. ist ein Interessenvertreter für ein kinderfreundliches Deutschland und wurde 1972 in München gegründet. Als Initiator und Förderer setzt sich der gemeinnützige Verein seit 40 Jahren für die Umsetzung der Rechte von Kindern in Deutschland ein. Im Sinne der Beteiligung von Kindern will es u. a. erreichen, dass Kinder darin unterstützt werden, Medien kompetent, selbstbestimmt, kreativ und vor allem risikofrei zu nutzen.
Seit Januar 2005 gehört die FSM zu den Partnern der Initiative Deutschland sicher im Netz. Der DsiN e.V. ist ein zentraler Ansprechpartner für Verbraucher und mittelständische Unternehmen bei dem sich Unternehmen, Vereine und Branchenverbände engagieren und mit ihren konkreten Handlungsversprechen einen praktischen Beitrag für mehr IT-Sicherheit und die Erhöhung des Sicherheitsbewusstseins bei Internetnutzern zu leisten. Seit Juni 2007 ist das Bundesministerium des Innern Schirmherr für DsiN.
Der gemeinnützige fragFINN e.V. betreibt die Entwicklung und Pflege einer Whitelist an kindgeeigneten Internetangeboten und engagiert sich für einen positiven Jugendmedienschutz sowie die Stärkung der Medienkompetenz von Kindern. Zielsetzung ist es, das Vertrauen von Kindern, Eltern und Pädagogen in das Medium Internet zu stärken. Der Verein wird von namhaften Unternehmen und Verbänden der Telekommunikations-, Internet- und Medienbranche finanziert und getragen.
Die Freiwillige Selbstkontrolle Fernsehen ist ein Verein, zu dessen Mitgliedern die größten Privatfernsehanbieter Deutschlands gehören. FSF und FSM führen dreimal jährlich die gemeinsame Veranstaltungsreihe medien impuls durch. Die Themen des medien impuls sind vielfältig und greifen in alle Aspekte der telemedialen Welt und in die breit gefächerten Themengebiete der beiden Selbstkontrollen ein.
"Kinder sicher im Netz" ist eine gemeinsame Aktion der Polizeilichen Kriminalprävention der Länder und des Bundes (ProPK), der Freiwilligen Selbstkontrolle Multimedia (FSM) und der Deutschen Telekom AG zur Förderung der Internetkompetenz von Eltern. Das Projekt möchte Eltern die für die Medienerziehung ihrer Kinder notwendige Kompetenz vermitteln, aber auch Kinder über eine sichere, eigenverantwortliche und bewusste Nutzung der Onlinewelt aufklären. Neben der Informationsvermittlung über eine Website, wurde 2008 der Spot "Chatten. Aber sicher!" mit Fußballer Bastian Schweinsteiger veröffentlicht. 2011 wurde ein weiterer Spot mit dem Thema "Surfen. Aber sicher!" produziert, in dem der Moderator Rudi Cerne Eltern Sicherheitstipps zur Internetnutzung ihrer Kinder gibt. Die Spots und weitere Informationen über die Initiative können auf der Website der ProPK abgerufen werden.