Mitgliedschaft
Für Mitglieder der FSM bieten sich viele Vorteile:
- Schutzfunktion vor Sanktionierungen der staatlichen Aufsicht (Privilegierung)
- umfassende Überprüfung des Angebotes auf Jugendschutzkonformität
- individuelle Fortbildungs- und Workshopangebote durch die FSM
- Unternehmen können den Jugendschutzbeauftragten durch die FSM ersetzen
- Nutzung der FSM-Gutachterkommission zur Prüfung von rechtlichen, technischen und pädagogischen Fragen
- Vertretung der Interessen der Mitglieder des Vereins auf nationaler und internationaler Ebene durch vielfältige Kooperationen
- Förderung und Erhöhung des Schutzniveaus für Kinder und Jugendliche in der digitalen Welt durch medienpädagogische Aufklärungsarbeit
- FSM-Update: jährliches persönliches Gespräch zu aktuellen Fragen möglich
Services und Beiträge
Stellt ein Unternehmen einen Mitgliedsantrag, so wird es im Einvernehmen mit dem Mitglied auf Grundlage seines im Onlinebereich erbrachten Jahresumsatzes in eine der in der Beitragsordnung dargestellten Beitragskategorien eingeordnet. Bei Verbänden werden Jahresbudget, Mitarbeiterzahl sowie Anzahl der Mitglieder als Kriterien herangezogen.
Ordentliche Mitgliedschaft |
Fördernde Mitgliedschaft |
Außerordentliche Mitgliedschaft |
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Privilegierungsfunktion |
keine Privilegierungsfunktion |
keine Privilegierungsfunktion |
können gezeichnet werden |
können NICHT gezeichnet werden |
können NICHT gezeichnet werden |
JSB kann gemäß § 7 Abs. 2 JMStV durch die FSM ersetzt werden |
JSB kann NICHT durch die FSM ersetzt werden |
JSB kann gemäß § 7 Abs. 2 JMStV durch die FSM ersetzt werden |
Stimmrecht in Mitgliederversammlungen |
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Volles Stimmrecht |
Eingeschränktes Stimmrecht |
Eingeschränktes Stimmrecht |
Jahresbeiträge |
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4.600 - 36.800 € |
1.725 - 18.400 € |
2.300 - 18.400 € |
* Beginnt die Mitgliedschaft in der zweiten Jahreshälfte, gilt für dieses Jahr der halbe Beitragssatz.
Mitglied werden
Die FSM bietet Unternehmen gerne vorab und unverbindlich eine kurze Beratung in Jugendmedienschutzfragen an, um Ihren Bedarf und eine mögliche Form der Mitgliedschaft zu besprechen.
Kontaktieren Sie uns bei Bedarf über office(at)fsm.de oder 030 24 04 84 30.
Sollten Sie sich konkret für eine Mitgliedschaft in der FSM interessieren, dann befolgen Sie bitte diese einfachen Schritte:
- Auswahl der Form der Mitgliedschaft (ordentliches, förderndes oder außerordentliches Mitglied)
- Ausfüllen des Mitgliedsantrags, der Selbstverpflichtung und der Einwilligung in Datenverarbeitung: Mit dem Ausfüllen verpflichten Sie sich, die Vorgaben des allgemeinen Verhaltenskodex und der Satzung der FSM zu respektieren
Der Vorstand der FSM trifft nach Prüfung Ihres Angebotes die Entscheidung über den Mitgliedsantrag und nimmt die Beitragseinstufung vor.