Berlin, 21. Juni 2022. Die Rundfunkkommission der Länder hat im April 2022 einen Reformvorschlag des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages (JMStV-E) mit dem Ziel vorgelegt, die gesetzlichen Jugendmedienschutzbestimmungen an das Mediennutzungsverhalten von Kindern und Jugendlichen anzupassen.

Die Länder schlagen jedoch mit dem Entwurf eine umfangreiche Neuausrichtung des Systems des (technischen) Jugendmedienschutzes für Onlineangebote vor, die massive und nachteilige Auswirkungen für Anbieter von Inhalten, Plattformen und Geräten sowie für Familien haben würde. Insbesondere nimmt es Eltern die Möglichkeit, individuelle und zu ihrer Familie passende Schutzmaßnahmen zu ergreifen.

Im Einzelnen finden wir problematisch:

  • Der Diskussionsentwurf sieht sehr weitreichende Änderungen im System des gesetzlichen Jugendmedienschutzes vor. Eine Defizitanalyse fehlt jedoch, weshalb eine Rechtfertigung für die vorgeschlagenen Maßnahmen nicht erkennbar ist. Aktuelle und relevante Fragen des Jugendschutzes werden nicht adressiert.
  • Der obligatorische Einsatz von „Jugendschutzvorrichtungen“ in Betriebssystemen würde das Schutzniveau insgesamt verringern und Eltern die Möglichkeit nehmen, individuelle und zu ihrer Familie passende Schutzmaßnahmen zu ergreifen.
  • Die Vorschläge würden dazu führen, dass etablierte Maßnahmen zurückgefahren und künftige Innovationen sowie überobligatorisches Engagement der Unternehmen verringert werden.
  • Durch die Fokussierung auf Jugendschutzvorrichtungen als Pflicht für die Anbieter von Betriebssystemen kommt es aus Sicht der Inhalteanbieter zu neuen Abhängigkeiten und neuer Rechtsunsicherheit.
  • Zahlreiche Gerätehersteller und Entwickler von Betriebssystemen sollen erstmals zu Jugendschutzmaßnahmen verpflichtet werden. Voraussichtlich sind die neuen Pflichten jedoch nicht durchsetzbar, da kaum ein betroffenes Unternehmen seinen Sitz in Deutschland hat. Handeln jedoch nicht alle relevanten Anbieter von Betriebssystemen für Computer, mobile Endgeräte, Fernseher, Set-top-Boxen etc. gleichermaßen schnell und einheitlich, bleibt das neu einzuführende Schutzkonzept insgesamt wirkungslos.
  • Das System des technischen Jugendmedienschutzes würde insgesamt langsamer, unflexibler und intransparenter.
  • Die Übergangsregelungen sind angesichts der massiven Veränderungen, die nötig wären, keinesfalls ausreichend. Sie verlangen von den Anbietern in Teilen schlicht Unmögliches.

Die vollständige Stellungnahme finden Sie hier
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Pressekontakt

Leontine Päßler
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