Berlin, 15. Februar 2022. Seit mittlerweile zwei Jahren leistet die FSM als Einrichtung der Regulierten Selbstregulierung nach Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) einen wichtigen Beitrag zur Bekämpfung strafbarer Online-Inhalte.

Insgesamt wurden im Jahr 2021 72 Fälle von den Anbietern sozialer Netzwerke an die FSM übermittelt, über die der NetzDG-Prüfausschuss als externes sachverständiges Expertengremium entschied. 28 der Beschwerden wurden als rechtswidrig bewertet und die entsprechenden Inhalte daraufhin entfernt.

Martin Drechsler, FSM-Geschäftsführer:
„Strafbaren Inhalten in sozialen Netzwerken wirksam entgegenzutreten, ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Dazu leisten wir als FSM einen wichtigen Beitrag. Dank der Expertise der Prüfausschüsse erhalten die Plattformen qualitativ hochwertige und fundierte Entscheidungen, die sie bei der Herausforderung, zwischen der Wahrung der Meinungsfreiheit und dem Überschreiten von rechtlichen Grenzen abzuwägen, unterstützen.“

Hochwertige Entscheidungen über kontroverse Rechtsfragen

Die Prüferinnen und Prüfer setzten sich mit kontrovers diskutierten juristischen Fragestellungen auseinander – überwiegend zu den Straftatbeständen der Beleidigung, Volksverhetzung und übler Nachrede.

So spiegelte sich zuletzt auch häufiger die Debatte um eine Impfpflicht in den Prüfungen wider, die wiederholt mit Handlungen unter der Herrschaft des Nationalsozialismus verglichen wurde. Diese Fälle bewerteten die Prüfausschüsse u.a. unter dem Aspekt der Holocaustverharmlosung (§ 130 Abs. 3 StGB).

Alle Entscheidungen der Prüfausschüsse veröffentlicht die FSM auf ihrer Website.

Unabhängige Entscheidungen innerhalb von sieben Tagen

Die Selbstregulierung nach dem NetzDG sieht vor, dass die Plattformen Fälle, die nicht offensichtlich rechtswidrig und die schwer juristisch zu bewerten sind, an die FSM weitergeben. Die Inhalte werden dann von einem externen, unabhängigen Expertengremium geprüft.

Als erste und bislang einzige vom Bundesamt für Justiz (BfJ) anerkannte Einrichtung der Regulierten Selbstregulierung nach dem Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) nahm die Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter (FSM e.V.) im März 2020 ihre Tätigkeit auf.

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Pressekontakt

Leontine Päßler
Referentin für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
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