Berlin, 27. März 2020. Mit insgesamt 5.985 eingegangenen Beschwerden im Jahr 2019 ging die Zahl der Meldungen über illegale oder jugendgefährdende Onlineinhalte nach dem Höchststand im letzten Jahr zurück (2018: 6.733 Beschwerden). Der Anteil der begründeten Meldungen (Verstoß gegen deutsche Jugendschutzgesetze) liegt 2019 bei 58 % (3.482 Meldungen).

Die begründeten Beschwerden über Missbrauchsdarstellungen von Minderjährigen sind innerhalb eines Jahres um mehr als die Hälfte (53 %) gestiegen (2019: 1.640 Fälle; 2018: 1.069 Fälle). Nach den sinkenden Zahlen der letzten drei Jahre steigen die Fälle hier erstmals wieder an. Diese Inhalte machen 2019 einen Anteil von 47 % der begründeten Beschwerden aus. Hinweise über Missbrauchsdarstellungen auf deutschen Servern leitet die FSM an das Bundeskriminalamt weiter und führt das Notice-and-Takedown-Verfahren durch, bei dem der Hostprovider informiert wird. Bei diesen Inhalten gibt es eine Entfernungsquote von 100 %. Zwei Tage nach Erstmeldung waren bereits 75 % entfernt, und nach sieben Tagen konnten 99 % der Inhalte nicht mehr abgerufen werden. Die durchschnittliche Entfernungsdauer ab Eingang bei der FSM hat sich leicht verbessert und betrug inklusive Wochenenden und Feiertagen 1,97 Tage (2018: 2 Tage). Im Ausland gehostete Missbrauchsdarstellungen werden an die zuständige Partnerhotline im Beschwerdestellennetzwerk INHOPE weitergeleitet. Von diesen Inhalten befanden sich die meisten auf Servern in den Niederlanden (629 Fälle), gefolgt von den USA (129 Fälle), Russland (76 Fälle) und Frankreich (23 Fälle). Die Löschquote der im Ausland gehosteten Inhalte vier Wochen nach Erstmeldung konnte um zehn Prozentpunkte gegenüber dem Vorjahr gesteigert werden (2019: 87 %; 2018: 77 %).

Die Anzahl der begründeten Beschwerden über pornografische Inhalte ist im letzten Jahr gesunken. 2019 wurde bei insgesamt 1.549 Beschwerden Pornografie festgestellt und damit bei rund 35 % weniger als 2018 (2.381 Fälle). Auf insgesamt 107 Seiten wurden Gewaltdarstellungen gefunden. Darunter fallen Gewalt- und Tierpornografie (26 Fälle), Gewaltverherrlichung (2 Fälle) sowie Verstöße gegen die Menschenwürde (79 Fälle). Als jugendgefährdend wurden 125 der eingegangenen Beschwerden eingestuft (2018: 296 Beschwerden). Darunter fallen bspw. alle Fälle der Entwicklungsbeeinträchtigung (90), d.h. sie sind für Kinder und Jugendliche einer bestimmten Altersstufe nicht geeignet. Weiterhin wurde in 26 Fällen eine offensichtlich schwere Entwicklungsgefährdung festgestellt, wie z.B. Angebote, die Essstörungen wie Anorexie oder Bulimie glorifizieren. Solche Inhalte dürfen nur Erwachsenen zugänglich gemacht werden. Darüber hinaus wurde in acht Fällen festgestellt, dass die Inhalte bereits von der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien indiziert wurden und deshalb nicht mehr verbreitet werden dürfen.

Im Bereich der Hasskriminalität ist der Anteil der begründeten Beschwerden gesunken (2019: 61 Fälle; 2018: 118 Fälle). Hierzu zählen Volksverhetzung (34 Fälle), Propagandamittel und Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen (22 Fälle) sowie Leugnung des Holocaust bzw. Billigung, Verherrlichung oder Rechtfertigung der Naziherrschaft (5 Fälle). Die Anzahl der geprüften Fälle liegt in diesem Bereich aber sehr viel höher. Das liegt vermutlich daran, dass die Bevölkerung oft unterschätzt, welche Inhalte noch von der Meinungsfreiheit gedeckt sind.

Der Anteil der unbegründeten Beschwerden (2019: 42 %; 2.503 Fälle) besteht aus Angeboten, bei denen kein jugendmedienschutzrechtlicher Verstoß festgestellt werden konnte, die zugangsgeschützt oder nicht auffindbar waren oder die nicht in den Zuständigkeitsbereich der FSM fallen. Alle eingehenden Beschwerden werden sorgfältig geprüft und individuell beantwortet. Ist die FSM-Beschwerdestelle nicht zuständig, verweist sie auf zuständige Stellen oder jeweils passende Hilfs- und Beratungsangebote.

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Pressekontakt

Leontine Päßler
Referentin für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
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