Technischer Jugendmedienschutz: Wahrnehmungserschwernisse und geschlossene Benutzergruppen
FSM
Hendrik Krohne, Referent für Jugendmedienschutzrecht, FSM
Vertiefendes Zertifizierungsangebot zum technischen Jugendmedienschutz
Die Schulung gab einen Überblick über die vom JMStV vorgeschriebenen Möglichkeiten zur Verbreitungsbeschränkung telemedialer Inhalte.
Neben den Wahrnehmungserschwernissen aus § 5 JMStV wurden auch die Anforderungen an geschlossene Benutzergruppen nach § 4 Abs. 2 S. 2 JMStV erläutert. Dabei wurden auch die von der KJM erstellten Kriterien für die jeweiligen Systeme vorgestellt.
Die Teilnahme war für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Mitgliedern der FSM und FSF kostenfrei. Externe Teilnehmende zahlten eine Gebühr von 120 Euro.
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