Unzulässige Inhalte: Daten und Zahlen aus der Beschwerdestelle der FSM
FSM
Sven Bischoff, Referent für Jugendmedienschutzrecht, FSM
Vertiefendes Zertifizierungsangebot
Die Schulung widmete sich den relativ und absolut unzulässigen Inhalten nach dem Jugendmedienschutz-Staatsvertrag. Teilnehmende erhielten einen kompakten Überblick über Inhalte, die entweder gar nicht online gezeigt werden dürfen (§ 4 Abs. 1 JMStV) oder nur Erwachsenen zugänglich gemacht werden dürfen (§ 4 Abs. 2 JMStV).
Anhand von Beispielen auch aus der Praxis wurde den Teilnehmenden Kenntnis vermittelt, wo diese Grenzen liegen. Die Präsentation von Daten und Zahlen aus der Beschwerdestelle erlaubte den Teilnehmenden einen weiteren Einblick in den praktischen Umgang mit derartigen Inhalten.
Die Teilnahme war für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Mitgliedern der FSM und FSF kostenfrei. Externe Teilnehmende zahlten eine Gebühr von 120 Euro.
Mehr zur Zertifizierung von Jugendschutzbeauftragten
Weitere Fragen? Wenden Sie sich gern direkt an office@fsm.de
Die Anmeldung ist geschlossen.