Unzulässige Inhalte: Daten und Zahlen aus der Beschwerdestelle der FSM
FSM
Hendrik Krohne, Referent für Jugendmedienschutzrecht, FSM
Vertiefendes Zertifizierungsangebot
Die Schulung widmet sich den relativ und absolut unzulässigen Inhalten nach dem Jugendmedienschutz-Staatsvertrag. Teilnehmende erhalten einen kompakten Überblick über Inhalte, die entweder gar nicht online gezeigt werden dürfen (§ 4 Abs. 1 JMStV) oder nur Erwachsenen zugänglich gemacht werden dürfen (§ 4 Abs. 2 JMStV).
Anhand von Beispielen auch aus der Praxis soll den Teilnehmenden Kenntnis vermittelt werden, wo diese Grenzen liegen. Die Präsentation von Daten und Zahlen aus der Beschwerdestelle erlaubt den Teilnehmenden einen weiteren Einblick in den praktischen Umgang mit derartigen Inhalten.
Die Teilnahme ist für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Mitgliedern der FSM und FSF kostenfrei. Externe Teilnehmende zahlen eine Gebühr von 120 Euro.
Mehr zur Zertifizierung von Jugendschutzbeauftragten
Weitere Fragen? Wenden Sie sich gern direkt an office@fsm.de
Die Anmeldung ist geschlossen. Alle Angemeldeten erhalten die Einwahldaten kurz vor der Veranstaltung per E-Mail.