Stand: September 2014

I. Worum geht es?

Mobile Mediengeräte – also klassische Handys, Smartphones und Tablets – haben einen festen Platz im Medienrepertoire von Kindern und Jugendlichen. Ca. 50 % der 6- bis 13-Jährigen (KIM-Studie 2012) besitzen ein Handy oder Smartphone. Bei Jugendlichen über 13 Jahren besteht eine nahezu 100%ige Ausstattung mit Handy, Smartphone oder Tablet (JIM-Studie 2013). Und genauso vielfältig, wie die technischen und inhaltlichen Angebote, die gerade moderne Geräte bieten, ist auch ihre Nutzung. Mit dieser „digitalen Allzweckwaffe“ können über systeminterne Funktionen oder Apps vielfältige Aufgaben gelöst werden. Während die unter 12-Jährigen mehrheitlich Unterhaltungs- und Spielangebote nutzen, steht bei Jugendlichen vor allem die Kommunikation im Mittelpunkt der Nutzung mobiler Geräte. Das Smartphone ist dabei ein sehr persönlicher Begleiter, der individuell genutzt wird. Es ist kein Familiengerät, sondern dient einer einzelnen Person als Kommunikations-, Unterhaltungs-, Dokumentations- und Informationswerkzeug.

Verbunden mit dieser individuellen und weitestgehend der elterlichen Kontrolle entzogenen Handynutzung sind Herausforderungen und Risiken, denen Jugendliche begegnen können. Dabei können sie diesen nicht nur ausgesetzt sein, sondern sie auch eigenständig produzieren und verbreiten. Phänomene wie Happy Slapping oder das Sexting stehen hierfür beispielhaft. Neben problematischen Inhalten sind es vor allem Kontaktrisiken und Kostenfallen, die bei kindlichen und jugendlichen Nutzern bedacht werden sollten.

II. Was bedeutet das für die Praxis?

Vielfältige Inhalte erfordern vielfältige und individuelle Lösungen

Mit der beschriebenen Nutzung von Angeboten und Inhalten sowie mit deren eigenständiger Produktion ergeben sich ebenso vielfältige wie individuelle Anforderungen an einen zeitgemäßen Jugendmedienschutz, der sich aus technischen Einstellungen und Jugendschutzfiltern sowie der steten Förderung der Medienkompetenz von Kindern, Jugendlichen und Eltern zusammensetzen sollte. So sind besonders die Eltern gefragt, gemeinsam mit ihren Kindern, das jeweilige Schutzbedürfnis und das dazu passende Schutzinstrument zu finden. Mobilfunkanbieter, Anbieter von mobilen Betriebssystemen und Apps sowie Inhalteanbieter sollten sie mit passenden Schutz- und Beratungsinstrumenten dabei unterstützen.

Unterstützungsleistungen der Mobilfunkanbieter

Die großen deutschen Mobilfunkanbieter haben unter dem Dach der FSM eine Selbstverpflichtung unterzeichnet, die u.a. eine allgemein gültige und kostenlose Jugendschutzhotline unter der Nummer 22988 zur Beratung und Unterstützung, eine Informationswebsite, Beratung der Eltern bei Vertragsabschluss sowie eine optionale Sperrung des Internets beinhaltet. Zudem bieten viele Mobilfunkanbieter spezielle Tarife, Prepaid-Angebote bzw. Verträge für jugendliche Handynutzer an, die Eltern eine Kontrolle über Kosten sowie Kommunikationspartner ermöglichen.

Unterstützungsleistungen durch Anbieter mobiler Betriebssysteme

Alle gängigen Betriebssysteme für mobile Geräte bieten Einstellungsmöglichkeiten, um den Nutzungsumfang einzuschränken z.B. den Zugriff auf bestimmte Apps, den Internetzugang oder die Dauer der Nutzung. Alle Einstellungen können mittels Passwort vor dem Zugriff der Kinder und Jugendlichen geschützt werden. Durch Altersstufen können zudem hilfreiche Voreinstellungen genutzt werden, die Eltern eine gute Orientierungsmöglichkeit bieten.

Apps und Jugendschutz

Mit den o.g. Einstellungen im Betriebssystem verbunden sind zumeist Einschränkungen in der Nutzung der zugehörigen App-Plattform. So sind angebotene Apps mit Alterseinstufungen versehen und können – angepasst an das jeweilige Alter des Nutzers bzw. an die eingestellte Sicherheitsstufe – gefiltert werden. Die Alterseinstufung liegt jedoch beim jeweiligen Appanbieter und kann für den Nutzer intransparent sein. Gleichzeitig bieten zahlreiche Apps selbst – jedoch abhängig vom jeweiligen Nutzungsszenario – Meldemöglichkeiten für problematische Inhalte und Blockierfunktionen. Zusammen mit spezifischen Schutzeinstellungen, transparenten Nutzungsbedingungen und -regeln kann somit zumindest ein Mindestmaß an Schutzmöglichkeiten zur Verfügung gestellt werden. Eltern sollten jedoch die Möglichkeit haben, durch geeignete Informationsangebote (z.B. durch eine ausführliche Beschreibung in der App-Plattform), eine eigenständige Risikenabschätzung durchzuführen. Diese sollten auch Informationen über mögliche Kosten innerhalb der Nutzung (sog. In-App-Käufe) beinhalten.

Mobile Jugendschutzlösungen

Zusätzlich können unterschiedliche technische Schutzmaßnahmen eingesetzt werden. Diese unterscheiden sich in Funktionsumfang und -weise zum Teil erheblich.

  1. Browserlösungen (z.B. fragFINN-App):
    Hierbei handelt es sich um einen eigenständigen Browser, der mit Hilfe von Passlists (z.B. der fragFINN-Passlist) lediglich kindgerechte Internetangebote zugänglich macht. Wird jedoch der im Betriebssystem integrierte Browser genutzt, besteht dieser Schutz nicht mehr.
  2. Serverlösungen (z.B. KinderServer):
    Aufrufe von Webseiten werden hier zunächst an einen Proxyserver gesandt, der auf Grundlage der fragFINN-Passlist einen Zugriff auf die jeweilige Seite erlaubt bzw. verweigert. Dieser Schutz ist browserübergreifend, beschränkt jedoch nicht den Zugriff auf Apps.
  3. mobile Jugendschutzprogramme (z.B. Vodafone Child Protection App, Telekom Surfgarten-App):
    Mobile Jugendschutzprogramme bieten umfängliche Möglichkeiten zur Nutzungseinschränkung von Smartphones. So können bspw. Kamera, W-Lan und mobiles Internet zeitlich beschränkt, der Zugriff auf bestimmte Internetseiten verhindert und der Download und die Nutzung von Apps gesperrt werden. Für die effektive Funktionsweise ist eine Alterslabelung von Internetseiten förderlich, die von Anbieterseite erfolgen muss. Die Website Altersklassifizierung.de bietet hierbei eine sinnvolle Unterstützung.
  4. Wird das Internet auf mobilen Geräten über das W-Lan genutzt, ist es über einige Router (z.B. Fritzbox) möglich das Surfverhalten sowohl zeitlich zu begrenzen, als auch zu überwachen und Seiten z.B. durch den Einsatz des BPjM Moduls zu blockieren. Die FragFINN-Passlist ist z.B. auch bei Modellen der Firma DreyTek integriert.

Weiterführende Informationen