Wissen von A – Z
Kinderfotos online
Stand: Juni 2025
I. Worum geht es?
Ob als Profilbild, Statusmeldung im Messenger, Gruß im Familienchat oder Posting auf Social Media – Kinderfotos sind für viele Menschen heute ein selbstverständlicher Teil des digitalen Alltags. Eltern möchten besondere Momente festhalten und stolz mit anderen teilen. Wenn sie dabei potenziell sensible Inhalte ihrer Kinder online veröffentlichen, spricht man auch von „Sharenting“. Dabei können Risiken für die Persönlichkeitsrechte sowie den Schutz der Kinder entstehen. Eltern tragen eine besondere Verantwortung, wenn sie Fotos ihrer Kinder teilen. Der Schutz der Privatsphäre und der Rechte der Kinder sollte dabei stets oberste Priorität haben. Im folgenden Text erfahren Sie mehr über die Risiken und rechtlichen Aspekte der Veröffentlichung von Kinderfotos und -videos im Internet.
II. Was bedeutet das für die Praxis?
Was ist das Problem?
Kinderfotos zeigen häufig alltägliche Situationen, aber auch sehr persönliche, intime Momente. Durch das Teilen solcher Bilder wird in die Privatsphäre der Kinder eingegriffen. Insbesondere dann, wenn Kinder nicht in die Entscheidung der Veröffentlichung mit einbezogen werden. Fotos, die online veröffentlicht werden, können leicht kopiert, gespeichert, bearbeitet oder in problematischen Kontexten weiterverbreitet werden. Besonders kritisch: Selbst scheinbar harmlose Aufnahmen können von Pädokriminellen aus dem Kontext gerissen, sexualisiert oder auf entsprechenden Plattformen verbreitet werden – oft, ohne dass die Eltern davon wissen.
Zusätzlich können mit den Fotos geteilte Informationen wie etwa Wohnort, Schule oder Hobbys potenzielle Kontaktrisiken erhöhen. Sowohl Eltern als auch Kinder verlieren nach dem Hochladen die Kontrolle über die weitere Verbreitung der Bilder. Über Suchmaschinen oder Screenshots können diese selbst Jahre später noch auffindbar sein – auch dann, wenn sie zwischenzeitlich gelöscht wurden.
Welche Rechte haben Kinder?
Unabhängig vom Alter hat jede Person das Recht am eigenen Bild – ein Aspekt der sogenannten informationellen Selbstbestimmung. Dieses Recht ermöglicht es den Abgebildeten, selbst zu entscheiden, ob und in welchem Zusammenhang ein Foto veröffentlicht wird. Auch kann der Veröffentlichung widersprochen werden. Bei Kindern gelten zusätzlich besondere Schutz- und Beteiligungsrechte.
Die rechtliche Verantwortung für das Veröffentlichen von Kinderfotos liegt bei den Erziehungsberechtigten. Sie sind verpflichtet, das Wohl des Kindes zu wahren und dürfen Bilder nur dann teilen, wenn dadurch keine negativen Auswirkungen oder Gefahren für das Kind entstehen. Andernfalls kann die Veröffentlichung rechtlich unzulässig sein. Als besonders sensibel gelten Aufnahmen, die Kinder leicht bekleidet oder in Körperhaltungen zeigen, die sexuell deutbar sein könnten. Auch Fotos von verletzten oder kranken Kindern sowie Bilder aus privaten Alltagssituationen – etwa beim Schlafen oder Essen – können problematisch sein.
Nach den in Deutschland geltenden Gesetzen entscheiden die Erziehungsberechtigten bis zum siebten Geburtstag des Kindes allein über eine mögliche Veröffentlichung. Danach ist bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres in der Regel zusätzlich die Zustimmung des Kindes erforderlich – sofern es über die notwendige Einsichtsfähigkeit verfügt. Ab dem 14. Lebensjahr wird diese Fähigkeit meist angenommen. Auch jüngere Kinder können sich jedoch bereits eine eigene Meinung bilden und sollten – ihrem Entwicklungsstand entsprechend – in die Entscheidung einbezogen und vor der Veröffentlichung gefragt werden.
Was sollten Eltern beachten?
- Vor dem Teilen sollte überlegt werden, ob die Veröffentlichung wirklich notwendig ist – und welche Informationen dabei öffentlich werden.
- Bilder sollten keine Rückschlüsse auf Wohnort, Schule oder den Ort von Freizeitaktivitäten ermöglichen.
- Kinder sollten frühzeitig und altersgerecht in Entscheidungen einbezogen werden.
- Privatsphäre-Einstellungen in Sozialen Netzwerken und Messenger Apps können die Sichtbarkeit von geteilten Fotos, Profilbildern oder Statusmeldungen einschränken (ein vollständiger Schutz lässt sich dadurch jedoch nicht garantieren).
- Die Verwendung von Emojis oder bestimmten Kamerawinkeln kann Gesicht und Umgebung des Kindes unkenntlich machen – bietet jedoch nur begrenzten Schutz.
- Verdächtige Inhalte oder Accounts können bei der FSM-Beschwerdestelle oder der jeweiligen Plattform gemeldet werden.
Nicht nur Eltern, sondern auch Verwandte und Fachkräfte in Kitas, Schulen und Freizeiteinrichtungen sollten über die Rechte von Kindern im Zusammenhang mit der Veröffentlichung von Kinderfotos informiert und für einen verantwortungsvollen Umgang damit sensibilisiert sein. Auch die Einrichtungen selbst sollten über klare Richtlinien im Umgang mit Bildmaterial verfügen – etwa durch Einwilligungserklärungen, Schutzkonzepte und regelmäßige Schulungen. Nur so kann der Schutz der Privatsphäre und der Persönlichkeitsrechte von Kindern in allen Lebensbereichen gewährleistet werden.
Medienerziehung: Wie können Kinder aufgeklärt werden?
Kinder sollten möglichst früh in Entscheidungen rund um die Erstellung und Verwendung ihrer Bilder einbezogen werden. Schon bei sehr jungen Kindern kann gefragt werden, ob ihnen ein Foto gefällt und sie möchten, dass das Bild weitergegeben wird. Ab dem Kindergartenalter ist es sinnvoll, konkreter nachzufragen – zum Beispiel, ob bestimmte Personen wie die Großeltern das Bild sehen oder behalten dürfen. Die Entscheidung des Kindes sollte respektiert werden, auch wenn sie nicht mit der Meinung der Erwachsenen übereinstimmt.
Sobald Kinder beginnen, selbst Fotos mit dem eigenen Smartphone zu machen und zu teilen, ist es wichtig, dass sie über mögliche Folgen informiert sind. Eine frühzeitige Aufklärung über Risiken hilft dabei, ein verantwortungsbewusstes Verhalten zu entwickeln. Dies gilt auch für den Umgang mit Bild- und Videomaterial von anderen. Dabei spielt auch das Vorbildverhalten der Erwachsenen eine zentrale Rolle.
Weiterführende Informationen
- Elternguide.online: Kinderfotos im Netz
- Elternguide.online: Kreative Kinderfotos
- FAQs zum Thema Alltagsfotos von Kindern online (eco, FSM und jugendschutz.net)
- Studie „Persönlichkeitsrechte von Kindern im Kontext der digitalen Mediennutzung in der Familie“ (Deutsches Kinderhilfswerk)
- Wissensartikel „Kinder als Content Creator / Kinder-Influencing“
- Rechtsgutachten: Kindeswohlgefährdung durch kommerzielle Veröffentlichung von Kinderfotos und -videos im Internet (Deutsches Kinderhilfswerk & Campact)
- BzKJAktuell: Kinderfotos im Netz–Sharenting, Kinderrechte und Elternverantwortung
- BzKJAktuell: Sharenting, Mama-Blogger, Kinderinfluencer & Co.* – Eine rechtliche Betrachtung