Stand: Dezember 2018

I. Worum geht es?

Das Internet und insbesondere Soziale Netzwerke bilden Realität sozialer Netze ab, welche in der Online-Welt und in der Offline-Welt bestehen. Aus diesem Grund bergen sie neben positiven Lerneffekten auch Risiken für Kinder und Jugendliche. Zu den potenziellen Risiken zählen zum einen die Rezeption von unzulässigen und/oder für bestimmte Altersstufen nicht geeigneten Inhalten und zum anderen Kontaktrisiken. Hierzu gehören als besonders schwerwiegende Formen das Cybermobbing und das Childgrooming.

  1. Child grooming
    Gezielte Anbahnung sexueller Kontakte mit Minderjährigen. Bewusste Vorbereitungshandlungen mit dem Ziel, sich mit einem Kind anzufreunden und eine emotionale Verbindung einzugehen, um so die Hemmungen des Kindes zu senken und eine Missbrauchshandlung vorzubereiten. Strafbar nach § 176 Abs. 4 Nummer 3 bzw. (seit 2015) Nummer 4 Strafgesetzbuch.
  2. Cybermobbing
    Mobbing und Belästigung im Internet. Andere Menschen im Internet oder mit anderen modernen Kommunikationsmitteln schaden bzw. bloßstellen, z.B. mittels kompromittierender oder peinlicher Bilder oder Fotos, lächerlich machen, demütigen, verleumden, (permanent) belästigen, beleidigen, oder falsche Behauptungen über sie verbreiten. Ein Synonym ist auch Cyberbullying.

Im Leben „vor dem Internet“ gab es bei Kindern und Jugendlichen wie auch in der Erwachsenenwelt immer schon das Phänomen des Mobbings. Dieses Problem verlagerte sich auch in die Online-Welt. Dadurch ist das Mobbing nicht mehr örtlich und zeitlich begrenzt, z.B. auf den Schulhof, sondern kommt auch nach Hause. So können Kinder und Jugendliche auch im geschützten privaten Raum weiterhin Mobbing ausgesetzt sein. Oft ist es auch so, dass sich Täter und Opfer kennen. Studien belegen die Relevanz von Cybermobbing. 2018 gaben 19 % der 12- bis 19-jährigen Internetnutzer an, dass im Internet schon einmal Falsches oder Beleidigendes über ihre Person verbreitet wurde. Peinliche oder beleidigende Fotos und Videos wurden bei 11 % ohne vorherige Erlaubnis ins Internet gestellt. 34 % der Jugendlichen bestätigen, dass es in ihrem Bekanntenkreis eine Person gibt, die im Internet schon einmal „fertig gemacht“ wurde (Quelle).

Von Kindern im Alter von 6 bis 13 Jahren gaben 2016 3 % an, schon einmal unangenehme Bekanntschaften im Internet gemacht zu haben, 2 % schon mehrmals (Quelle).

II. Was bedeutet das für die Praxis?

Cybermobbing ist ein gesellschaftliches Phänomen, dem in der Online-Welt natürlich nicht allein durch Verbote begegnet werden kann. Unternehmen können aber auf verschiedene Arten dazu beitragen soziale Verhaltensweise auch in Ihrem Netzwerk zu fördern und den Schutz der Nutzer zu erhöhen.

Was können Anbieter tun?

Die technische Kennzeichnung eines Sozialen Netzwerkes mit einem Alterskennzeichen kann verhindern, dass Kinder Zugriff darauf erhalten. Voraussetzung dafür ist, dass ein entsprechendes Jugendschutzprogramm auf dem jeweiligen Rechner installiert ist.

Allein durch die wichtige Unterstützung durch Filter kann Cybermobbing innerhalb eines Sozialen Netzwerkes nicht erfolgreich begegnet werden. Vielmehr sollten die Nutzer an einer prominenten Stelle klare Verhaltensregeln erhalten. Dabei sollte nicht nur allgemein aufgeklärt, sondern ebenfalls Konsequenzen bei Nichteinhaltung sowie das Kontroll- und Prüfprozedere vermittelt werden. Damit sind mögliche Entscheidungen und Konsequenzen sowohl für Opfer als auch Täter nachvollziehbar. Gleichzeitig sollten Anbieter detaillierte Informationsangebote für Jugendliche bereithalten, die zusätzlich auf weitere Beratungsmöglichkeiten hinweisen. Auch Eltern sollten von den Anbietern mit Informationen darüber unterstützt werden, wie sie ihre Kinder auf die Risiken hinweisen können.

Gleichzeitig kann eine ständig sichtbare Meldefunktion eine vereinfachte Anzeigemöglichkeit von Mobbing-Übergriffen für die Opfer bedeuten. Anbieter benötigen eine entsprechende Infrastruktur, um auf die Eingaben zu reagieren. Ein wesentliches Element der Anbieterverantwortung dabei ist das Notice-and-Takedown-Verfahren. Neben den Möglichkeiten Inhalte zu entfernen, ist jedoch immer ein sensibler Umgang mit allen Beteiligten Voraussetzung für eine nachhaltige und effektive Lösung.

Was ist noch zu beachten?

Oft findet Cybermobbing seinen Ausgangspunkt im Offline-Bereich. Die Schwierigkeit für Eltern, Erziehende und Lehrer sowie für Betreiber von Sozialen Netzwerken besteht zunächst darin, zu qualifizieren, wann eine „Reiberei“ ein stärkeres Gewicht bekommt und ein Eingreifen erforderlich ist. Hierbei kann es sinnvoll sein, auch als Betreiber das direkte Gespräch mit den beteiligten Jugendlichen zu suchen und dabei auf mögliche Sanktionen aufmerksam zu machen.

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