Stand: 3. Februar 2025

 

  1. In dieser Richtline halten wir Vorgaben darüber fest, wie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der FSM in ihrer Arbeit mit vulnerablen Gruppen sowie mit sensiblen Inhalten umgehen. Sie wird jährlich überprüft.
  2. Als Einrichtung der Freiwilligen Selbstkontrolle für den Jugendschutz im Internet richten wir uns gemäß unserer Satzung in unserer Arbeit nicht nur an unsere Mitgliedsunternehmen, sondern auch an Kinder und Jugendliche, ihre Eltern, Erziehende sowie an Lehr- und pädagogische Fachkräfte.
    1. Wir legen stets die höchsten Maßstäbe an uns selbst, unseren Umgang untereinander und mit Dritten an. Weil die Arbeit mit dem Thema sichere Internet- und Mediennutzung es erfordert, auf Gefahren, Risiken, besondere Herausforderungen oder unangemessene Verhaltensweisen hinzuweisen, sparen wir diese Themen nicht aus. Jedoch passen wir Formulierungen, Beispiele und die Intensität, wie wir diese Themen bearbeiten, dem jeweiligen Kontext, unserer angestrebten Zielgruppe und dabei vor allem dem Alter der Personen sowie ggf. dem Veranstaltungsformat an und setzen pädagogische Methoden entsprechend unserer professionellen Einschätzung ein. Die Kenntnis und Beachtung der rechtlichen Vorgaben, insbesondere im Bereich des Jugendschutzes, sind für uns selbstverständlich.
    2. Der direkte persönliche Kontakt mit Menschen vor Ort stellt eine Ausnahme in unserer Tätigkeit dar, denn ein großer Teil unserer Arbeit besteht in der Erstellung, Auswahl oder Veröffentlichung von Ressourcen sowie in der Vermittlung von Informationen im Online-Kontext, z.B. auf Websites, in Videokonferenzen oder Webinaren. Weil es unter anderem deshalb für uns nicht immer ohne Weiteres zu erkennen ist, ob Menschen, die unsere Angebote nutzen oder an unseren Veranstaltungsformaten teilnehmen, einer vulnerablen Gruppe angehören oder besonderer Aufmerksamkeit bedürfen, agieren wir jederzeit mit besonderer Umsicht und wollen auf diese Weise negative Erfahrungen für Nutzerinnen und Nutzer sowie Teilnehmerinnen und Teilnehmer bestmöglich vermeiden. Veranstaltungen mit Minderjährigen finden ausschließlich im Beisein von Eltern, Erziehenden oder autorisiertem Lehrpersonal statt.
    3. Gewaltfreie Kommunikation, altersangemessener Umgang mit der jeweiligen Zielgruppe und die Offenheit für Hinweise auf besondere Bedarfe sind für uns selbstverständlich.
  3. An der Auswahl neuer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wirken in der Regel neben der Geschäftsführung zwei weitere Teammitglieder mit, die die fachliche und persönliche Eignung einer Bewerberin oder eines Bewerbers aus unterschiedlicher Perspektive beurteilen. Für den Abschluss eines Anstellungsvertrages ist üblicherweise zudem die Zustimmung des Vorstands der FSM erforderlich. Auf diese Weise gewährleisten wir die Einhaltung strenger Anforderungen an Fachkenntnis und Persönlichkeit unserer Teammitglieder.
  4. Zu den Aufgaben der FSM gehört auch die Bearbeitung von Hinweisen auf illegale oder schädigende Internetinhalte (sensible Inhalte), die uns aus der Bevölkerung erreichen. Die FSM hat hierzu eine Beschwerdestelle eingerichtet. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Beschwerdestelle müssen mit einem Führungszeugnis nachweisen, dass sie nicht vorbestraft sind.
  5. Für die Einhaltung dieser Richtline ist die Geschäftsführung verantwortlich: Martin Drechsler. Anfragen bezüglich dieser Richtlinie und Hinweise auf mögliche Verstöße können per E-Mail (drechsler@fsm.de) oder per Post (FSM e.V., Beuthstraße 6, 10117 Berlin) eingesandt werden. Als weitere Instanz ist der Vorstand der FSM für die Arbeit der FSM insgesamt verantwortlich.