Technischer Jugendmedienschutz
FSM
Martin Drechsler, FSM-Geschäftsführer
- Jugendschutzprogramme
- Technische Mittel
- Altersverifikationssysteme
Die Fortbildungsveranstaltungen finden im Rahmen der Zertifizierung von Jugendschutzbeauftragten statt. Diese kann gem. § 14a Abs. 1 Nr. 2 JuSchG auf Antrag durch die FSM erteilt werden, wenn eine einschlägige Berufserfahrung und/oder die Teilnahme an einer bestimmten Anzahl von Fortbildungen bzw. Schulungen nachgewiesen wird. FSM und FSF bieten dafür unterschiedliche Formate an, in denen neben Grundlagen auch Spezialkenntnisse vermittelt werden.
Die Teilnahme ist für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Mitgliedern der FSM und FSF kostenfrei. Externe Teilnehmende zahlen eine Gebühr von 120 Euro.
Mehr zu Zertifizierung von Jugendschutzbeauftragten
Weitere Fragen?
Wenden Sie sich gern direkt an office@fsm.de