Berlin, 28. August 2020. Zur Gamescom 2020, einer der wichtigsten Spielemessen der Welt, startete die Deutsche Telekom ihren Cloud-Gaming-Dienst MagentaGaming. Das Angebot, das sich an Spielefans aller Altersklassen richtet, setzt dabei hohe Standards im Jugendmedienschutz. Noch vor Veröffentlichung hat die FSM die Jugendschutzfunktionen nach deutschem Recht begutachtet und sie als geeignetes Jugendschutzprogramm bewertet.

Bei MagentaGaming können bis zu fünf Profile angelegt und jeweils mit einer eigenen PIN geschützt und individuellen Altersfreigaben versehen werden. So können Familien die Jugendschutzeinstellungen speziell an die eigenen Bedürfnisse anpassen und jedem Familienmitglied den Zugang zu altersgerechten, geprüften Spielen ermöglichen.

Martin Drechsler, Geschäftsführer der FSM:
„Digitale Spiele sind über alle Altersklassen hinweg nicht nur für Kinder und Jugendliche, sondern auch für Erwachsene eine beliebte Freizeitbeschäftigung. Oft führt allerdings schon die Auswahl altersgerechter Spiele zu Konflikten in der Familie. Wir freuen uns daher über das Engagement unseres Mitglieds, Familien mit den von uns geprüften Jugendschutz-Features einen effektiven Schutz zu bieten und Eltern in ihrer Verantwortung im Jugendmedienschutz sowie bei der Medienerziehung zu unterstützen.“

Dominik Lauf, Program Lead MagentaGaming, Deutsche Telekom:
„Seit Jahren setzt sich die Telekom für Jugendschutz im digitalen Raum ein und stellt entsprechende Hilfsmittel für Familien zur Verfügung. Das gilt natürlich auch bei MagentaGaming. Durch die verschiedenen Profile können Eltern ihren Kindern bedarfsgerecht einen geschützten Raum schaffen, in dem sie sich frei bewegen können und wo sie nur Spiele angezeigt bekommen, die der eingestellten Altersklasse entsprechen. Durch PIN-Sperren bei den Erwachsenenprofilen gibt es auch noch eine zusätzliche Schutzmaßnahme. Insgesamt hat unsere Jugendschutz-Zertifizierung ein Lob ausgesprochen bekommen, da wir alle Belange perfekt umgesetzt haben und dabei trotzdem die Benutzerfreundlichkeit im Vordergrund steht.“

Eine unabhängige Gutachterkommission der FSM beurteilte die Funktionen von MagentaGaming als geeignetes Jugendschutzprogramm für geschlossene Systeme im Sinne des § 11 Abs. 2 des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages. Diese Zertifizierung wurde, wie gesetzlich vorgesehen, der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) vorgelegt. Diese kann als zuständiges Aufsichtsgremium innerhalb von drei Monaten prüfen, ob die FSM bei ihrer Entscheidung die rechtlichen Grenzen des Beurteilungsspielraums eingehalten hat.

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Pressekontakt

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