Berlin, 8. April 2020. Die FSM hat noch vor Veröffentlichung die neuen und erweiterten Jugendschutzfunktionen von Netflix nach deutschem Recht begutachtet und sie als geeignetes Jugendschutzprogramm bewertet. Damit setzt der US-amerikanische Streaming-Dienst weiter auf hohe Standards im Jugendmedienschutz.

Das neue Jugendschutzsystem ermöglicht Netflix-Accountinhabern künftig individuell für jedes Profil eine Altersfreigabe festzulegen und dieses zusätzlich mit einer PIN zu sichern. So können Familien die Jugendschutzeinstellungen noch spezifischer an die eigenen Bedürfnisse anpassen und für jedes Familienmitglied ein Profil mit jeweils geeigneten, altersgerechten Inhalten einrichten.

Martin Drechsler, Geschäftsführer der FSM:
„Das Engagement von Netflix ist ein großer Erfolg und zugleich ein wichtiges Signal für die Selbstregulierung in Deutschland. Als global agierendes Unternehmen kommt Netflix damit seiner gesellschaftlichen Verantwortung nach. Wir arbeiten bereits seit 2018 sehr vertrauensvoll zusammen, nachdem Netflix als erste internationale Streaming-Plattform in Deutschland die Anerkennung für sein Jugendschutzprogramm erhalten hat.“

Josh Korn, Global Innovation and Technology Public Policy, Netflix:
„Wir möchten unseren Zuschauern sichere Unterhaltung für die ganze Familie und volle Kontrolle über ihre Entscheidungen bieten. Seit 2018 ist die Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter ein essenzieller Partner, um unsere Steuermöglichkeiten insbesondere für Eltern weiterzuentwickeln und ihnen ein intuitives Set an Einstellmöglichkeiten zur Verfügung zu stellen.“

Eine unabhängige Gutachterkommission der FSM beurteilte die geänderten Funktionen von Netflix als geeignetes Jugendschutzprogramm für geschlossene Systeme im Sinne des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages. Diese Zertifizierung wird, wie gesetzlich vorgesehen und auch bereits im Rahmen der ersten Zertifizierung von 2018 erfolgreich geschehen, nun der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) vorgelegt, die als zuständiges Aufsichtsgremium innerhalb von drei Monaten prüfen kann, ob die FSM bei ihrer Entscheidung die rechtlichen Grenzen des Beurteilungsspielraums eingehalten hat.

Die FSM ist seit 2005 eine von der KJM anerkannte Einrichtung der freiwilligen Selbstkontrolle für den Bereich Online-Medien und in dieser Funktion für die Eignungsprüfung von Jugendschutzprogrammen zuständig.

Zur Übersicht

Pressekontakt

Leontine Päßler
Referentin für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Tel: +49 (0)30 24 04 84 43
E-Mail: paessler@fsm.de