As of: Juni 2019

I. Worum geht es?

Moderne Medien und die daraus entstandenen neuen Kommunikationswege ermöglichen es, intime Erfahrungen nicht mehr nur von Angesicht zu Angesicht, sondern vielmehr auch mittels Smartphone zu sammeln. Ein weit verbreitetes Phänomen moderner Kommunikation ist das sogenannte Sexting, das als einvernehmlicher Austausch selbstproduzierter erotischer Fotos oder Videos mittels Smartphone zu verstehen ist. Im Rahmen der Nutzung von Messenger-Diensten und Chatfunktionen erfolgt die Übermittlung entsprechender Bilder in der Regel aus eigener Initiative, aber auch nach Aufforderung und dient unter anderem der eigenen Selbstdarstellung, der Beziehungspflege und der sexuellen Aufreizung.

II. Was bedeutet das für die Praxis?

Rechtliche Einordnung

Im Gegensatz zu den USA, wo der Austausch erotischer Bilder unter Minderjährigen, auch wenn er einvernehmlich erfolgt, strafbar ist, ist es in Deutschland einem sexuell mündigen Jugendlichen (ab 14 Jahren) grundsätzlich nicht verboten, erotische Bilder auszutauschen. Mitunter kommt es jedoch vor, dass die Aufnahmen heimlich oder gar gegen den Willen der abgebildeten Personen erfolgen und verbreitet werden. Die ungewollte Weiterleitung persönlich anvertrauter Fotos, das ungewollte Zusenden eigener Nacktfotos sowie die Versendung nicht selbst produzierter freizügiger Bilder kann unter Umständen gegen ein Strafgesetz verstoßen und fällt damit als nicht einvernehmlicher Umgang mit intimen Fotos nicht unter den Begriff des Sextings.

Welche Risiken bestehen beim Sexting?

Erste Untersuchungen der JIM-Studie 2014 belegen, dass der Versand erotischer Bilder unter Jugendlichen durchaus üblich ist. Hiernach kann jeder vierte Jugendliche bestätigen, dass im Freundes- und Bekanntenkreis bereits entsprechende Bilder verschickt wurden. Informationen über die eigene Beteiligung der Jugendlichen und demnach über negative oder positive Erfahrungen, liefert die Studie hingegen nicht.

Trotz der fehlenden Erkenntnisse im Umgang mit Sexting, sollte diese Art der Kommunikation in jedem Fall mit Vorsicht gehandhabt werden, da es trotz des überwiegenden Austauschs in Vertrauensverhältnissen dennoch zur Weitergabe entsprechender Bilder kommen kann. Problematisch wird Sexting danach insbesondere, wenn die freizügigen Fotos ohne Zustimmung der abgebildeten Person und damit unter Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts einer Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Dabei verkennen häufig Minderjährige, dass bei der Übermittlung sensibler Daten eine besondere Vorsicht geboten ist und dass sich aus einem zunächst einvernehmlichen Austausch negative Folgen entwickeln können, die für die betroffene Person oft folgenreich sind. Ausgangspunkt der Weitergabe gegen den Willen des Betroffenen sind in der Regel Trennungen, Rivalitäten und soziale Konflikte in Beziehungen und Peer Groups. Dabei reichen die Folgen von Beschämung bis hin zu (Cyber-)Mobbing und Erpressung (Sextortion).

Trotz der nicht zu verkennenden Risiken im Umgang mit Sexting, kann diese Art der Kommunikation dennoch nicht per se als negativ bewertet werden. Vielmehr kann im Zeitalter moderner Medien, in der die Kommunikation unter Jugendlichen bevorzugt online erfolgt, Sexting auch als eine Begleiterscheinung der Auseinandersetzung mit der eigenen Sexualität gesehen werden, das einer realen sexuellen Erfahrung unter Umständen vorausgeht und als Teil des Erprobens und Pflegens intimer Beziehungen unter Jugendlichen gewertet werden kann.

Was kann ich tun, wenn mir ungewollte Nacktbilder einer anderen Person zugesendet werden bzw. ich entsprechende Bilder in sozialen Netzwerken entdecke?

Häufig verstößt die Veröffentlichung erotischer Bilder bereits gegen die jeweiligen Nutzungsbedingungen der sozialen Netzwerke. Stößt man dennoch auf entsprechende Inhalte, besteht in der Regel die Möglichkeit solche Bilder an das Netzwerk zu melden. Werden einem hingegen intime Bilder einer anderen Person übermittelt, sollten diese in keinem Fall weitergeleitet werden, da dies möglicherweise eine Strafbarkeit nach sich ziehen kann, die daraus resultiert, dass ein Foto und insbesondere die Verbreitung nur mit Einwilligung der betroffenen Person erfolgen darf.

Kennt man die abgebildete Person, sollte diese über die missbräuchliche Verwendung der Bilder informiert werden. Ist man selbst betroffen, besteht die Möglichkeit sich an eine der unten genannten Stellen zu wenden, um diesbezüglich Hilfe und Ratschläge zu erhalten. In jedem Fall ist es hilfreich, sich in dieser Situation an eine Vertrauensperson zu wenden und mit dieser gemeinsam nach einer Lösung zu suchen.

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