Berlin, 28. Juli 2020. Beim Streaming-Angebot TVNOW Premium der Mediengruppe RTL verhindert nun ein erweitertes Jugendschutzkonzept den Zugriff auf nicht für Kinder und Jugendliche geeignete Inhalte. Die FSM hat diese Funktionen, an deren zentraler Stelle eine individuell konfigurierbare PIN steht, nach deutschem Recht als geeignetes Jugendschutzprogramm bewertet.

Martin Drechsler, Geschäftsführer der FSM:
„TVNOW Premium bietet Inhalte für die ganze Familie. Wir freuen uns daher über das Engagement unseres Mitglieds, mit den von uns geprüften Schutzfunktionen einen effektiven Jugendmedienschutz zu integrieren, der sich an den Bedürfnissen der Familien orientiert und der gesellschaftlichen Verantwortung gerecht wird. Das zeigt auch: Anbieter wie RTL sehen Jugendschutz als zentrales Qualitätsmerkmal – das ist richtig und wichtig.“

Nutzerinnen und Nutzer können im Video-on-Demand-Portal TVNOW Premium für ihr Kundenkonto eine vierstellige Jugendschutz-PIN erstellen und individuelle Wiedergabebeschränkungen für Minderjährige konfigurieren. Diese PIN funktioniert auf Basis der Altersstufen 0, 6, 12, 16 und 18, mit denen bei TVNOW Premium alle in Deutschland angebotenen Einzelinhalte gekennzeichnet sind. Das Jugendschutzprogramm kann diese auslesen und blockiert den Abruf bzw. das Streamen nicht altersangemessener Inhalte gemäß der von den Eltern vorgenommenen Einstellungen.

Henning Nieslony, Co-Geschäftsleiter TVNOW:
„Bei der Mediengruppe RTL engagieren wir uns seit vielen Jahren in Sachen Jugendschutz und entwickeln die Jugendschutzlösungen für all unsere Plattformen stetig weiter. Daher ist es für uns selbstverständlich, nun auch für TVNOW Premium ein ebenso komfortables wie sicheres Jugendschutzprogramm zu implementieren. Dass die Lösung eine echte Teamleistung des TVNOW-Produktteams und des Jugendschutzes der Mediengruppe RTL darstellt, freut mich dabei besonders. Als ‚Main-Streamer‘ bieten wir den TVNOW-Usern ein vielfältiges und breites Inhalte-Angebot für verschiedene Altersklassen. Mit dem erweiterten Jugendschutzkonzept haben nun jüngere User nur auf die Inhalte Zugriff, die ihrem Alter angemessen und familienfreundlich sind.“

Eine unabhängige Gutachterkommission der FSM beurteilte die Altersbeschränkung im Angebot von TVNOW Premium als geeignetes Jugendschutzprogramm für geschlossene Systeme im Sinne des § 11 Abs. 2 des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages. Diese Zertifizierung wurde der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) vorgelegt, die als zuständiges Aufsichtsgremium bestätigt hat, dass die FSM bei ihrer Entscheidung die rechtlichen Grenzen des Beurteilungsspielraums eingehalten hat.

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Pressekontakt

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Referentin für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
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