Stand: April 2020

I. Worum geht es?

Hate Speech bezeichnet das Phänomen der gruppenbezogenen Menschenfeindlichkeit, die sich zumeist durch verbale Angriffe auf Personen oder Gruppen aufgrund bestimmter Attribute wie Hautfarbe, Herkunft, Geschlecht, Sexualität oder Religion ausdrückt. In sozialen Netzwerken wird Hate Speech häufig in Form von Kommentaren, Beiträgen, Memes oder Videos verbreitet.

Hate Speech missachtet die Integrität und Würde von Personen, diffamiert sie und grenzt aus. Finden sich im Internet vermehrt menschenverachtende Äußerungen, kann dies in einer Spirale aus sich verstärkenden Hassbotschaften münden und dadurch ein Klima entstehen, in dem Diskriminierung und Gewalt gegen bestimmte Gruppen legitim erscheinen. Hate Speech bildet somit auch einen Nährboden für reale Übergriffe.

II. Was bedeutet das für die Praxis?

Hate Speech ist online wie offline strafbar, wenn bestimmte Straftatbestände erfüllt werden. Neben der Beleidigung zählen hierzu unter anderem auch Volksverhetzung, Verleumdung, Nötigung und Bedrohung. Die lang geltende Annahme, dass Hate Speech im Internet keine strafrechtlichen Konsequenzen habe, stimmt also nicht. Ebenso strafbar sind die öffentliche Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, die Verherrlichung von Gewalt und der Aufruf zu Straftaten.

Unabhängig davon kann Hate Speech auch gegen Jugendschutzgesetze verstoßen. Wenn Beiträge z.B. verrohend oder sozial desorientierend wirken und dadurch die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen beeinträchtigt oder gefährdet werden kann, dürfen sie diesen nicht zugänglich gemacht werden.

Was kann ich selbst gegen Hate Speech tun?

Jede und jeder kann gegen Hass im Netz aktiv werden: Inhalte an Plattformen melden, sich an eine Beschwerdestelle wenden oder auch Hassbotschaften nicht unwidersprochen stehen lassen.

  • Bei allen großen Plattformen lassen sich Inhalte, die gegen Rechtsvorschriften oder die Nutzungsbedingungen verstoßen, melden. Auch der Admin einer Gruppe und der Betreiber einer Seite oder eines Kanals können in die Pflicht genommen und um Löschung von Beiträgen gebeten werden.
  • Zudem existieren Beschwerdestellen wie die Internet-Beschwerdestelle von FSM und eco oder jugendschutz.net, die Hinweise auf Verstöße entgegennehmen. Ob die Meldung direkt zum Plattformanbieter oder zu den Beschwerdestellen geht ? es ist immer gut, sie möglichst genau zu halten. Am besten ist es, einen konkreten Inhalt zu benennen bzw. die URL zu einem bestimmten Video, einem bestimmten Kommentar oder einem bestimmten Nutzerprofil.
  • Im Netz gibt es viele gute Beispiele, wie man sich kreativ gegen Rassismus oder Fremdenfeindlichkeit wenden kann. Dazu gehört Hassbotschaften nicht unwidersprochen zu lassen, sondern ihnen auch verbal etwas entgegenzusetzen: Mit Counter Speech lassen sich beispielsweise rassistisch motivierte Fehlinformationen argumentativ widerlegen. Solche Beiträge sind wichtige Zeichen für Demokratie und zeigen Solidarität mit den Opfern von Hassattacken.

Wie kann ich Hate Speech zur Anzeige bringen?

Viele Bundesländer haben so genannte Internet-Wachen eingerichtet, die online Strafanzeigen entgegennehmen. Grundsätzlich geht dies auch bei jeder örtlichen Polizeidienststelle. Wichtig: Wenn nur Sie persönlich angegriffen werden, indem Sie beleidigt oder verleumdet werden, können diese Vergehen nur auf Ihren Strafantrag hin verfolgt werden. Welche Rechte habe ich als Opfer einer Straftat und wo kann ich Hilfe finden? 

Bin ich für Beiträge von anderen verantwortlich?

Das Internet lebt davon, dass Inhalte verlinkt und verbreitet werden. Darunter können sich auch rechtswidrige Inhalte befinden. Wer rechtswidrige Inhalte Dritter bewusst oder ungeprüft selbst verbreitet oder verlinkt, riskiert ein medien-, zivil- oder gar strafrechtliches Verfahren. Dies kann sogar gelten, wenn Dritte den Link auf Ihrem Angebot (beispielsweise Social Media Profil) posten, Sie Kenntnis von den rechtswidrigen Inhalten erlangen und danach nichts unternehmen. Deswegen sollten Sie handeln, sobald Sie erfahren, dass ein rechtswidriger Inhalt (z.B. ein volksverhetzender Kommentar) auf Ihrem Angebot veröffentlicht wurde.

Was kann ich als Admin und Seitenbetreiber gegen Hate Speech tun?

Als Administrator haben Sie Werkzeuge, die andere User nicht haben. Sie können Beiträge blocken oder löschen, mit einer Netiquette Regeln für die Diskussion auf Ihrem Angebot festlegen und Ihre Nutzerinnen und Nutzer durch Kampagnen ermutigen, selbst gegen Hass im Netz aktiv zu werden. Die meisten Betreiber erläutern die speziellen Funktionen in ihrem Dienst und geben Tipps für Admins.

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