Prüfsiegel
Ein Prüfsiegel kann einem Mitglied auf Antrag erteilt werden, wenn die Gutachterkommission bestimmte, klar abgrenzbare Inhalte oder Konzepte geprüft hat. Es wird vergeben, wenn der Gutachterausschuss zu dem Ergebnis kommt, dass der jeweilige begutachtete Gegenstand sowohl im Einklang mit den Vereinsdokumenten der FSM steht (insbesondere mit den FSM-Verhaltenskodizes), als auch den gesetzlichen Vorgaben des Jugendmedienschutzes entspricht. Internetnutzer können damit auf einen Blick einschätzen, ob eine Website oder ein Altersverifikationssystem nach Auffassung der FSM den deutschen jugendmedienschutzrechtlichen Vorgaben sowie den Vereinsdokumenten der FSM entspricht. Ihr Vertrauen in das Internetangebot kann auf diese Weise weiter gestärkt werden.
Erhält das Mitgliedsunternehmen das Prüfsiegel, so veröffentlicht es das Logo in unmittelbar räumlichem Zusammenhang mit dem Begutachtungsgegenstand und dokumentiert auf diese Weise die Qualität seines Angebots im Hinblick auf den Jugendmedienschutz. In einem ergänzenden Informationstext, zu dem direkt vom Prüfsiegel-Logo verlinkt wird, wird der Internetnutzer zugleich transparent über die Art und den Umfang der Begutachtung unterrichtet.












































