Altersklassifizierungssystem
Anbieter von entwicklungsbeeinträchtigenden Inhalten müssen Sorge dafür tragen, dass Kinder und Jugendliche der betroffenen Altersstufe diese Inhalte üblicherweise nicht wahrnehmen. Hierfür sieht das Gesetz mehrere Möglichkeiten vor:
- Beschränkung der Verbreitungszeit
- Einsatz eines technischen oder sonstigen Mittels
- Programmierung für ein Jugendschutzprogramm
Die für den Einsatz im Internet am ehesten geeignete Variante ist die Programmierung für ein Jugendschutzprogramm. Damit ist gemeint, dass ein Angebot technisch mit einer Altersstufe gekennzeichnet wird. Um es Anbietern zu erleichtern, zum einen die für ihr Angebot zutreffende Altersstufe zu ermitteln, und zum anderen eine dem Standard entsprechende technische Alterskennzeichnung zu erstellen, stellt die FSM ein Altersklassifizierungssystem zur Verfügung. Es befindet sich gegenwärtig in einer öffentlichen BETA-Phase und kann von jedermann kostenfrei genutzt werden.
Informationen zum technischen Kennzeichnungsstandard: Online Management Kontor













































