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Jugendschutz - Was muss ich wissen?

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Organe der Aufsicht

die medienanstalten

Die 14 Landesmedienanstalten in Deutschland sind für die Zulassung und Aufsicht sowie den Aufbau und die Fortentwicklung des privaten Hörfunks und Fernsehens in Deutschland und die Aufsicht im Bereich der Telemedien, insbesondere des Internet zuständig. Zur Koordinierung und Abstimmung grundsätzlicher länderübergreifender Fragen arbeiten die Landesmedienanstalten in verschiedenen Gremien und Kommissionen zusammen. Seit dem 16. März 2011 firmieren diese gemeinsamen Organe und Gremien der Landesmedienanstalten unter der Bezeichnung “die medienanstalten”.

Kommission für Jugendmedienschutz (KJM)

Die Kommission für Jugendmedienschutz ist als zentrale Stelle für die Umsetzung des JMStV in Rundfunk und Telemedien zuständig. Die KJM setzt sich aus 12 Mitgliedern zusammen, von denen sechs aus dem Kreis der Direktoren der Landesmedienanstalten kommen, vier von den für den Jugendschutz zuständigen obersten Landesbehörden und zwei von der für den Jugendschutz zuständigen obersten Bundesbehörden entsandt werden. Derzeitiger Vorsitzender ist der Präsident der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien, Siegfried Schneider.

jugendschutz.net

jugendschutz.net ist eine Länder übergreifende Einrichtung, die von den Jugendministern aller Bundesländer als gemeinsame Stelle gegründet wurde. Sie ist organisatorisch an die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) angebunden. jugendschutz.net ist für die Überprüfung von Internetangeboten zuständig. Stellt jugendschutz.net im Rahmen dieser Überprüfungen Verstöße gegen die Bestimmungen des JMStV fest, werden die KJM sowie ggf. die zuständige Einrichtung der Freiwilligen Selbstkontrolle informiert.

Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM)

Für die Indizierung von Printmedien, Trägermedien (u.a. Videos, DVDs, CD-Roms und Computerspiele) sowie Telemedien, die geeignet sind, die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen oder deren Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zu gefährden, ist die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien zuständig. Ist ein Medium von der BPjM indiziert worden, unterliegt es bestimmten Vertriebs- und Werbebeschränkungen, damit es Kindern und Jugendlichen nicht mehr zugänglich ist.

Weitere Einrichtungen der Selbstkontrolle

Freiwillige Selbstkontrolle Fernsehen (FSF)

Die FSF ist ein Verein, zu dessen Mitgliedern die größten Privatfernsehanbieter Deutschlands gehören. Die Anbieter legen den Prüfausschüssen der FSF ihre Programme zur Begutachtung vor. Unabhängige Prüfer entscheiden auf der Grundlage der in Deutschland geltenden Jugendmedienschutz-Bestimmungen darüber, zu welcher Sendezeit ein bestimmtes Programm ausgestrahlt werden kann, und welche Angebote unzulässig sind.

Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK)

Die FSK ist für die Durchführung von Altersfreigabeprüfungen für Filme, Videokassetten, DVDs u. ä. Bildträger zuständig, deren öffentliche Vorführung oder Verbreitung geplant ist. Die von der FSK beschlossenen Altersfreigaben regeln die Anwesenheit von Kindern und Jugendlichen bei öffentlichen Vorführungen sowie die Abgabe von Bildträgern an die entsprechende Altersgruppe. Seit September 2012 ist die FSK auch nach dem Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) anerkannt.

Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK)

Die USK ist gemeinsam mit den Obersten Landesjugendbehörden für die Alterskennzeichung von Computerspielen zuständig. Die Prüfung erfolgt im Hinblick auf die Freigabe für bestimmte Altersgruppen. Seit dem 1. April 2004 sind Altersfreigaben für Computerspiele gesetzlich vorgeschrieben, das heißt, Computerspiele müssen eine Kennzeichnung haben, damit sie vertrieben werden dürfen. Die USK ist neben dem Trägermedienbereich nach dem Jugendschutzgesetz (JuSchG) seit September 2011 auch nach dem Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) anerkannt

Deutscher Presserat

Der Deutsche Presserat ist die Freiwillige Selbstkontrolle der Printmedien. Auf Grundlage eines vom Presserat entwickelten Pressekodexes, der publizistische Grundsätze und Richtlinien für die redaktionelle Arbeit beinhaltet, werden Beschwerden über redaktionelle Veröffentlichungen und journalistische Verhaltensweisen entgegengenommen.

Deutscher Werberat

Der Deutsche Werberat ist eine Institution der Wirtschaft. Er wurde von Zentralverband der Deutschen Werbewirtschaft (ZAW) e. V. gegründet. Er regelt Konflikte zwischen werbenden Firmen und Beschwerdeführern aus der Bevölkerung, indem er berechtigte Kritik an das jeweils betroffene Unternehmen weiterleitet, damit dieses die kritisierte Werbung ändert oder einstellt.

Wettbewerbszentrale

Die Wettbewerbszentrale ist ein über jahrzehntelange Erfahrungen verfügender Verein. Er wurde gegründet, um als Selbstkontrollorganisation der Wirtschaft den lauteren Wettbewerb zu sichern. Als branchenübergreifender Zusammenschluss von Unternehmen und Wirtschaftsorganisationen fördert die Wettbewerbszentrale die gewerblichen Interessen im gesamten Bundesgebiet. Sie bearbeitet Beschwerden und verfolgt Wettbewerbsverstöße.