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Werbung und Kinder (§ 6 JMStV)

Entscheidung 04871: Community-Chat-Portal, das sich eindeutig an Kinder und Jugendliche und nicht an Erwachsene wendet und kostenpflichtige Dienste anbietet, wobei die Kosten auch für Minderjährige deutlich ausgewiesen und beherrschbar sind, verstößt nicht gegen § 6 JMStV.

Entscheidung 03995: Gewinnspiel, das die Spielleidenschaft von Kindern anspricht und gegen § 6 Abs.4 JMStV verstößt, da es nur versteckt auf die Kostenpflichtigkeit der Dienstleistung hinweist

Entscheidung 1002-2003 und 912-2004: Angebot für Kinder, das einen Dialer einsetzt und gegen § 6 JMStV verstößt


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