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Teletext
Nach einer zehnjährigen Testphase bei ARD und ZDF in den achtziger Jahren begann der Regelbetrieb von Teletext in Deutschland im Jahr 1990. Um Verwechslungen mit dem früher gebräuchlichen „Teletex“-Dienst zur Übertragung von Text über Datenleitungen zu vermeiden, sprach man hierzulande meist von Videotext. In Gesetzen ist hingegen fast immer von Fernsehtext die Rede.
Trotz der begrenzten technischen Möglichkeiten erfreut sich Teletext ungebrochener Beliebtheit. Einer der wesentlichen Gründe dafür dürfte sein, dass Teletext sehr einfach und schnell zugänglich ist: Mit nur einem Druck auf die Fernbedienung lassen sich neben Informationen zum aktuellen Fernsehprogramm auch Nachrichten und die verschiedensten Serviceangebote (Wetter, Sportergebnisse, Lottozahlen) unkompliziert und bequem abrufen.
Rechtliche Einordnung
Auch wenn sich Teletext und WWW strukturell wie technisch deutlich voneinander unterscheiden, handelt es sich bei beiden um Telemedien. Für Teletext war dies lange Zeit in § 2 Abs. 1 S. 4 des Staatsvertrags für Rundfunk und Telemedien (Rundfunkstaatsvertrag – RStV) legaldefiniert. Seit Inkrafttreten des Zwölften Staatsvertrages zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge (12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag – RÄStV) am 1. Juni 2009 ergibt sich dies indirekt noch aus § 58 Abs. 2 RStV; auch der Bundesgesetzgeber ging im Gesetzentwurf zum Telemediengesetz (TMG) seinerzeit ausdrücklich davon aus, dass es sich bei Teletext um ein Telemediendienst handelt (BT-Drs. 16/3078, S. 13, r. Sp.).
Verhaltenskodex
Insbesondere im Bereich der Werbung im Teletext gibt es Bereiche, die unter den Gesichtspunkten des Jugendmedienschutzes besonderer Aufmerksamkeit bedürfen. Um den hohen gesetzlichen Anforderungen bestmöglich nachkommen zu können, haben die Mitgliedsunternehmen der FSM, die auf dem Gebiet Teletext als Anbieter oder Dienstleister tätig sind, ihre Anstrengungen gebündelt und u.a. einen gemeinsamen Verhaltenskodex entwickelt, den Sie hier abrufen können.
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