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Das System der regulierten Selbstregulierung

Das seit April 2003 für den Jugendmedienschutz im Bereich der Telemedien geltende System der regulierten Selbstregulierung sieht ein Zusammenwirken von Staat und Industrie beim Einsatz für den Jugendmedienschutz vor. Das bedeutet, dass der Staat den gesetzlichen Rahmen und die entsprechenden Strukturen schafft. Anbietern ist die Ausfüllung dieses Rahmens in Eigenverantwortung überlassen. Fehlentwicklungen können von Seiten des Staates durch den ordnungspolitischen Rahmen sowie entsprechende Kontrollmöglichkeiten verhindert werden.

Insbesondere im Bereich des Internets, das geprägt ist durch Internationalität und schnelle Veränderung der Inhalte, ist ein System der Selbstregulierung durch die Anbieter unverzichtbar. Selbstkontrolle kann flexibler und schneller auf Veränderungen reagieren, als es der Staatskontrolle mit legislativen Lösungen über aufwendige Gesetzgebungsakte möglich ist. Neben den sich ändernden Moral- und Wertvorstellungen der Gesellschaft ist auch eine stetige Anpassung an technische Neuentwicklungen notwendig. Da der technische Standard der Wirtschaft zumeist höher ist als der staatlicher Stellen, wird ein schnelleres Handeln ermöglicht. Durch die Dynamik der Medienentwicklung gewinnen diese Aspekte zudem immer mehr an Bedeutung. Ein weiterer wichtiger Vorteil, welchen die Selbstkontrolle gegenüber der Staatskontrolle hat, ist die internationale Vernetzung. Insbesondere in einem internationalen Medium wie dem Internet kann durch die transnationale Kooperation der Beschwerdestellen wesentlich schneller auf Rechtsgutsverletzungen reagiert werden, als dies durch den umständlichen und langwierigen Prozess der Amtshilfe möglich ist. Nicht zuletzt bedeutet Selbstkontrolle auch eine nicht unerhebliche Entlastung für den Staat.


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