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Reform des Sexualstrafrechts

Der Bundestag hat am 20. Juni 2008 eine Änderung des Strafgesetzbuches (StGB) beschlossen, aus dem sich zahlreiche Veränderungen auf dem Gebiet des Sexualstrafrechts ergeben. Die Neuregelung trat am 5. November 2008 in Kraft.

Gegenstand des Gesetzes ist zum einen die Erweiterung des Anwendungsbereichs der Strafvorschriften über pornografische Schriften, die sexuelle Handlungen von, an oder vor Kindern zum Gegenstand haben (Kinderpornografie: § 184b StGB), auf die Altersgruppe der Jugendlichen zwischen dem 14. und vor Vollendung des 18. Lebensjahres (Jugendpornografie: § 184c StGB). Zum anderen wird der strafrechtliche Schutz von Jugendlichen im Alter zwischen 16 und 17 Jahren vor sexuellem Missbrauch ausgedehnt.

Eine ausführliche Zusammenstellung und Bewertung der neuen Regelungen haben wir in einem Dokument zusammengefasst, das hier zum Download bereit steht (Stand: 18.11.2008).


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