Jugendschutzprogramme
Was sind Jugendschutzprogramme?
Bereits seit vielen Jahren extistieren zahlreiche Filterprogramme, die es Eltern und anderen Erziehenden bzw. Aufsichtspflichtigen ermöglichen zu steuern, welche Internetinhalte für Kinder und Jugendliche abrufbar sind. Es handelt sich dabei um nutzerautonome Filter, die allein am Endgerät (PC, Tablet, Mobiltelefon) bzw. im Heimnetzwerk (über den Router) aktiv sind. Die Internetnutzung durch Erwachsene wird dadurch also nicht beeinflusst. In vielen Haushalten sind solche Filter bereits als Bestandteil von Internet Security Suites vorhanden
Der JMStV ermöglicht Anbietern die Verbreitung von entwicklungsbeeinträchtigenden Inhalten u.a. dann, wenn diese für ein anerkanntes Jugendschutzprogramm programmiert sind. Dies sind solche Filterprogramme, die besondere Anforderungen an Funktionsumfang und Leistungsfähigkeit erfüllen. Sie müssen von der KJM auf ihre Tauglichkeit geprüft und von ihr anerkannt werden. Nicht jedes Filterprogramm ist also ein Jugendschutzprogramm i.S.d. JMStV.
Welche Anforderungen müssen Jugendschutzprogramme erfüllen?
Die gesetzlichen Vorgaben für Jugendschutzprogramme sind sehr vage: Die KJM muss ein solches Programm dann anerkennen, wenn es "einen nach Altersstufen differenzierten Zugang" ermöglicht "oder vergleichbar geeignet" ist (§ 11 Abs. 3 JMStV). In den Richtlinien der Landesmedienanstalten findet sich zudem der Hinweis, dass die Wirksamkeit "in Bezug auf die Nutzer und ihren sozialen Kontext erforderlich" sei und die "Akzeptanz der Eltern, die gesellschaftliche Akzeptanz, die Benutzerfreundlichkeit und Fördermaßnahmen zum sinnvollen Gebrauch" berücksichtigt werden müssen (Ziff. 5.2).
Sehr viel konkreter waren die Anforderungen im Entwurf zum - nicht in Kraft getretenen - JMStV-2011: Das verobjektivierbare Kriterium des Stands der Technik sollte zum Leitbild für Jugendschutzprogramme werden. Darüber hinaus sollten Jugendschutzprogramme technische Alterskennzeichen, die einem gemeinsamen Standard folgen, auslesen können und eine hohe Zuverlässigkeit bei Inhalten "ab 18" aufweisen. Zudem sollten Eltern die Möglichkeit haben, optional nicht altersgekennzeichnete und nicht auf der Programm-internen Whitelist verzeichnete Websites grundsätzlich zu blockieren (§ 11 Abs. 2 JMStV-2011).
Im Mai 2011 hat die weiterhin allein zuständige KJM erstmals konkrete Kriterien für die Anerkennung von Jugendschutzprogrammen (PDF) veröffentlich. Auf dieser Grundlage ist es Anbietern von Filtersoftware nun möglich, die Entwicklung ihrer Programme an den Erwartungen der Aufsichtsbehörde auszurichten.
Wo finde ich anerkannte Jugendschutzprogramme?
Der KJM hat am 8. Februar 2012 zwei Jugendschutzprogramme mit Auflagen anerkannt:
Zu den Auflagen führt die KJM in der dazu gehörenden Pressemitteilung aus, dass:
"die Programme mittels eines Praxistets weiter auf ihre Benutzerfreundlichkeit überprüft werden" und "die Privilegierung zunächst nur für Anbieter von Inhalten bis maximal zur Altersstufe 'ab 16 Jahren' [gilt]"
Wie funktionieren Jugendschutzprogramme?
Ein Jugendschutzprogramm besteht grundsätzlich aus mehreren Komponenten:
- Blacklist (Liste generell unzulässiger Websites, z.B. BPjM-Modul)
- Whitelist (Liste generell unproblematischer bzw. kindgeeigneter Websites, z.B. fragFINN)
- Liste altersdifferenzierter Inhalte (zulässig je nach Einstellung der Altersstufe in der Software)
- Fähigkeit, technische Alterskennzeichen auszulesen, die dem gemeinsamen Standard (age-de.xml) entsprechen
Wie gut funktionieren Jugendschutzfilter?
Zunächst ist zwischen Jugendschutzfiltern allgemein und Jugendschutzprogrammen i.S.d. JMStV zu unterscheiden: Nur letztere entfalten, wenn sie von der KJM anerkannt sind, rechtliche Wirkungen im Zusammenhang mit der Verbreitung entwicklungsbeeinträchtigender Inhalte. Aber auch Filtersoftware, die nicht durch die KJM anerkannt wurde bzw. auch nicht mit dem entsprechenden Ziel entwickelt worden ist, kann zu einer Verbesserung des Schutzes von Kindern und Jugendlichen beim, Surfen im Internet beitragen.
Verschiedene Institutionen führen regelmäßig Filtertests durch, darunter neben der KJM bzw. jugendschutz.net auch die Fachpresse und die Stiftung Warentest. Die jeweiligen Ergebnisse sind jedoch nur schwer miteinander vergleichbar, da nicht nur die Zusammensetzung und ggf. Gewichtung des Testszenarios (Liste der durch den Filter zu bewertenden URLs) Einfluss auf die Resultate haben sondern auch die Einstellmöglichkeiten in der geprüften Software. So erlauben einzelne Filterprogramme die Auswahl von Altersstufen, die dem deutschen Jugendmedienschutz entsprechen (0/6/12/16/18). Andere bieten davon abweichende Altersstufen an (z.B. 11 und 15) oder verzichten ganz auf die Vorgabe von Altersstufen und beschränken sich auf "weiche" Kriterien, anhand derer die Eltern den Filter konfigurieren können. Die KJM fordert für die Anerkennung als Jugendschutzprogramm, dass Filter folgende Altersdifferenzierung vornehmen: "bis unter 12 Jahre", "12 bis unter 16 Jahre" und "16 Jahre bis unter 18 Jahre".
Die KJM fordert, dass anzuerkennende Jugendschutzprogramme solche Websites, die für alle Kinder und Jugendlichen ungeeignet sind, mit einer Genauigkeit von 80 Prozent richtig bewerten. Dieser Wert wird nach den Erfahrungen der FSM noch deutlich übertroffen, wenn das Programm für die Nutzung durch Kinder (unter 12 Jahren) eingerichtet worden ist. Die KJM hat angekündigt (PDF mit den Anerkennungsvoraussetzungen, S. 2 Fn. 1), die Struktur und Gewichtung ihres Testszenarios zu veröffentlichen.
Im Rahmen des Safer Internet Programme der Europäischen Kommission befasst sich das Projekt SIP-BENCH 2 mit dem Test und der Bewertung von Jugendschutzfiltern. Der dortige Ansatz ist, ohne Berücksichtigung nationaler Eigenheiten einen EU-weiten Überblick über verfügbare Programme zu bieten. Berücksichtigt werden auch Programme für mobile Endgeräte sowie die Jugendschutzfunktionalität auf Spielkonsolen. Die Ergebnisse sind auf übersichtliche Weise über die Seite des Youth Protection Roundtable abrufbar. Dort können Eltern das für ihre individuellen Anforderungen am besten geeignete Produkt herausfiltern.
Die FSM hat im Herbst 2010 gemeinsam mit einem Prüfausschuss der Gutachterkommission eigene Kriterien für die Bewertung von Jugendschutzrpogrammen aufgestellt sowie umfangreiche Filtertests durchgeführt, um den im Entwurf des JMStV-2011 zur Voraussetzung erklärten "Stand der Technik" zu ermitteln. Wäre der JMStV-2011 in Kraft getreten, wäre auch die FSM als anerkannte Einrichtung der Freiwilligen Selbstkontrolle in die Lage versetzt worden, rechtsverbindliche Bewertungen von Jugendschutzprogrammen auszusprechen. Weil dies nach geltendem Recht nicht der Fall ist, hat die FSM bislang darauf verzichtet, ihre Ergebnisse zu veröffentlichen.
Stand der Informationen: Februar 2012
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