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Informationen zur Beschwerdestelle

Die FSM ist der Verband, der die FSM Beschwerdestelle betreibt.

Der Aufbau und die Arbeitsweise der Beschwerdestelle ergeben sich aus der FSM Satzung und aus der FSM Beschwerdeordnung, insbesondere §§ 1 und 8 der Beschwerdeordnung.

Die Beschwerdestelle arbeitet gemäß § 8 Ziffer 3 der Beschwerdeordnung in besonders gelagerten Ausnahmefällen mit den polizeilichen Strafverfolgungsbehörden zusammen. Diese Absprache wurde in Kooperation mit den entsprechenden Stellen entwickelt. Beschwerden, die sich gegen deutsche Telemedienanbieter, die nicht Mitglied in der FSM sind richten, können von der Beschwerdestelle an die jeweils zuständige Landesmedienanstalt in anonymisierter Form weitergeleitet werden, § 6 Ziffer 5 der Beschwerdeordnung.

Der Ablauf des Beschwerdeverfahrens ist ausführlich auf der Webseite erläutert.

Die Finanzierung der Beschwerdestelle setzt sich zusammen zu 50 % aus EU-Mitteln und zu 50 % aus Mitteln aus Mitgliedseinnahmen.

Gemäß § 4 Ziffer 2 c der Beschwerdeordnung ist die Beschwerdestelle berechtigt, anonyme Beschwerden nicht zu bearbeiten. Eine Beschwerde muss, um nicht als anonym zu gelten, sowohl eine funktionsfähige E-mail-Adresse als auch die Angabe des Vor- und Nachnamens enthalten. Bei offensichtlich falschen oder unvollständigen Angaben zur Person des Beschwerdeführers behält sich die Beschwerdestelle ausdrücklich vor, die Beschwerde nicht zu bearbeiten (Ausnahme: Beschwerden über kinderpornografische Inhalte müssen für die Bearbeitung keine weiteren Angaben als die Fundstelle enthalten).

Die FSM beachtet die Vorschriften zum Datenschutz: siehe Erklärung zum Datenschutz.


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