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Offensichtlich schwere Entwicklungsgefährdung

Offensichtlich schwer entwicklungsgefährdende Angebote sind gemäß § 4 Absatz 2 Satz 1 Ziffer 3 JMStV unzulässig. Davon abweichend sind in Telemedien gemäß § 4 Absatz 2 Satz 2 JMStV derartige Angebote zulässig, wenn der Anbieter sicherstellt, dass die Angebote nur Erwachsenen zugänglich gemacht werden (geschlossene Benutzergruppe).

Folgende Entscheidungen des Beschwerdeausschusses stehen für Sie zum Download bereit:

Entscheidung 12418: Texte einer "Gangster Rap" Band, die zum Teil rohe Gewaltdarstellungen enthalten, sind zum Teil offensichtlich schwer entwicklungsgefährdend und zum Teil entwicklungsbeeinträchtigend i.S.d. § 4 Abs. 2 Nr. 3, § 5 JMStV.

Entscheidung 07213: Öffentliches Forum, das sexuelle Beziehungen zwischen Erwachsenen und kleinen Mädchen gutheißt und ästhetisierend darstellt, ist offensichtlich schwer entwicklungsgefährdend i.S.d. § 4 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 JMStV.

Entscheidung 06314: Portal für die Bewertung von Bordellen und den Erfahrungsaustausch über die Dienstleistungen von Prostituierten ist in der Form pornografisch und offensichtlich schwer entwicklungsgefährdend i.S.d. § 4 Abs. 2 S. 1 Nr. 1, 3 JMStV.

Entscheidung 05259: Öffentliches Forum zum Thema Essstörungen verstößt gegen § 4 Abs.2 Nr.3 JMStV, da es den mit einer Essstörung verbundenen körperlichen Zustand verherrlicht und die zum Teil katastrohpalen Folgen verharmlost.

Entscheidung 05258: Öffentliches Forum zum Thema Essstörungen verstößt gegen § 4 Abs.2 Nr.3 JMStV, da es den mit einer Essstörung verbundenen körperlichen Zustand verherrlicht und die zum Teil katastrohpalen Folgen verharmlost.

Entscheidung 05255: Öffentliches Forum zum Thema Essstörungen verstößt nicht gegen § 4 Abs.2 Nr.3 JMStV. Da jedoch Unterforen teilweise nur für Betroffene von Essstörungen einsehbar, wurde die Empfehlung ausgesprochen, die Beschwerde zur weiteren Bearbeitung der zuständigen Landesmedienanstalt zuzuleiten.

Entscheidung 04099: Inhalte zum Thema Pädohilie verstoßen gegen § 4 Abs.2 Nr.3 JMStV, da Minderjährige in ihrer sexuellen Sozialisation schwer beeinträchtigt werden können

Entscheidung 02424: Angebot mit fotografisch dokumentierten Verletzungen von jungen Kindern nicht offensichtlich schwer entwicklungsgefährdend

Entscheidung 02285: Verbreitung offensichtlich schwer entwicklungsgefährdender Angebote ohne ausreichendes Altersverifikationssystem

Entscheidung 02095: Einfache Pornografie in Textform auch offensichtlich schwer entwicklungsgefährdend

Entscheidung 10276: Website, auf der frei zugänglich die erotische bzw. sexuelle Zuneigung zu Tieren im Rahmen so genannter „Zoophilie“ thematisiert wird, ist in der konkreten Form schwer entwicklungsgefährdend im Sinne von § 4 Abs. 2 S. 1Nr. 3 JMStV


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