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Dialer

Entscheidung 1002-2003 und 912-2004: Angebot für Kinder, das einen Dialer einsetzt und gegen § 6 JMStV verstößt

Der Beschwerdegegner war ein mittelbares Mitglied der FSM und wurde als Endergebnis dieses Beschwerdeverfahrens von der Mitgliedschaft in der FSM ausgeschlossen. Es hatten sich mehrere Beschwerdeführer über das Angebot beschwert. Das Angebot richtete sich inhaltlich an die Zielgruppe Kinder. Die eigentlichen Inhalte waren nur als kostenpflichtiger Dienst nutzbar, der über einen Dialer abgerechnet wurde.

Der Beschwerdeausschuss entschied, dass das Angebot durch Gestaltung und Form der Texte insgesamt § 6 Abs.2 und Abs.4 JMStV widerspricht. Dem Beschwerdegegner wurde eine Rüge erteilt.

Es handelte sich bei den verfahrensgegenständlichen Webseiten um www.hausaufgaben.de und www.malvorlagen.de.

Die gesamte Entscheidung des Beschwerdeausschusses zum Download für Sie bereit.


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