Beschwerdeverfahren 2493: Verbreitung pornographischer und entwicklungsbeeinträchtigender Angebote
Die bei der FSM eingegangene Beschwerde eines Internet-Nutzers warf dem Anbieter eines Online-Dienstes die Verbreitung pornographischer und entwicklungsbeeinträchtigender Inhalte an Minderjährige vor. Der Anbieter ist kein Mitglied der FSM.
Als die FSM Beschwerdestelle die jedermann zugängliche Seite im Rahmen des Vorverfahrens überprüfte, stellte sie fest, dass die Seite pornographische und entwicklungsbeeinträchtigende Inhalte in Form von Bildern enthielt und der Anbieter somit sowohl gegen § 4 Abs.2 Nr.1 JMStV als auch gegen § 5 JMStV verstieß.
Dem Anbieter wurde von der FSM Gelegenheit gegeben, zu dem Vorwurf Stellung zu nehmen. Er hat die betreffende Webseite zwei Tage nach Eingang der Beschwerde bei der FSM gelöscht.
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