Beschwerdeverfahren 1853: Bedenklicher Chat-Inhalt
Gegenstand dieser Beschwerde war das Verhalten eines Chat-Teilnehmers gegenüber der jugendlichen Nutzerin des Online-Angebotes einer deutschen Jugendzeitschrift.
Im Laufe des Chats erhielt die Nutzerin die „geflüsterte“ Nachricht: „Welches girl will mit ihrem Körper viel Geld verdienen und ist bereit dafür auch was von ihrem Körper zu zeigen, vor so ca. 10 bis 15 Leuten? Dann kann man bis zu 1000 pro Tag verdienen. Alter egal. Bei Interesse bitte einladen“.
Ein Elternteil der betroffenen Nutzerin wandte sich an die FSM Beschwerdestelle. Der Inhalteanbieter ist kein Mitglied der FSM.
Im Rahmen des Vorverfahrens legte die zuständige Mitarbeiterin der Beschwerdestelle dem Inhalteanbieter den Sachverhalt dar und forderte ihn auf, zu diesem Vorwurf Stellung zu nehmen.
Der Beschwerdegegner wies darauf hin, auf die Inhalte so genannter „privater“ und „geflüsterter“ Nachrichten aus datenschutzrechtlichen Gründen keinen Einfluss zu haben und aus diesem Grund auf die Mitarbeit der User bzw. auf die der Eltern, die mit ihren Kindern vor dem PC sitzen, angewiesen zu sein. Der Inhalteanbieter gab zu verstehen, er sei dankbar für jeden Hinweis, auf den er dann im Sinne der Community-Regeln reagieren könne.
Der entsprechende Chat-Teilnehmer wurde durch den Beschwerdegegner gesperrt.
Die qualifizierte Art der Beschwerdeeingabe, die rasche Bearbeitung durch die FSM Beschwerdestelle sowie die Kooperation mit dem Anbieter ermöglichten bereits innerhalb von 22 Stunden eine Abhilfe dieser Beschwerde!
|