Beschwerdeverfahren 1816: Spam-Mail durch Newsletter
Ein Internet-Nutzer beschwerte sich bei der FSM über eine Spam-Mail, die er über den Newsletter einer großen deutschen Verlagsgruppe erhalten hatte. Diese ist Mitglied der FSM.
Bei dieser in den privaten E-Mail-Account des Beschwerdeführers eingegangenen Werbemail eines kostenlosen „Newsletter-Abos“ handelte es sich um ca. 5 Druckseiten Werbematerial und Informationen zu den Produkten des Verlags. Der Internet-Nutzer stand zu diesem Verlag in keinerlei Beziehung; er hatte sich weder in eine Mailingliste eingetragen, noch Mails dieser Art angefordert. Er wandte sich direkt an den Unterzeichner der Werbemail und forderte diesen auf, Abhilfe zu schaffen. Eine Kopie dieser Beschwerde ging an die FSM.
Die FSM ging der Beschwerde nach und stellte im Rahmen des von der Beschwerdestelle durchgeführten Vorverfahrens fest, dass ein Verstoß nicht offensichtlich auszuschließen sei. Das Versenden von Spam-Mails an Privatpersonen stellt einen unzulässigen Eingriff in die Privatsphäre bzw. in das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Empfängers dar, der einen Anspruch auf Unterlassung nach § 823 i.V.m. § 1004 Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) hat.
Die zuständige Mitarbeiterin der Beschwerdestelle informierte den Verlag über diesen Sachverhalt und forderte ihn auf, Stellung zu beziehen. Der Verlag reagierte, indem er den Adressaten sofort aus dem Newsletterverteiler entfernte und den Sachverhalt seinerseits durch einen Datenschutzbeauftragten prüfen ließ.
So konnte der vorliegenden Beschwerde auf Grund guter und schneller Kooperation aller Beteiligten in kürzester Zeit innerhalb des Vorverfahrens der Beschwerdestelle abgeholfen werden.
|