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Beschwerdeverfahren 1719: Versandhandel mit pornografischen Angeboten

Die bei der FSM eingegangene Beschwerde eines Internet-Nutzers warf dem Anbieter eines Erotik-Versandhandels die Verbreitung pornografischer Inhalte an Minderjährige vor. Der Anbieter ist kein Mitglied der FSM.

Auf der Website des Beschwerdegegners konnten auch Minderjährige DVDs mit pornografischem Inhalt bestellen. Es musste lediglich eine Personalausweisnummer eingegeben werden, um derartige DVDs zu bestellen.

Die FSM stellte im Rahmen des in der Beschwerdestelle durchgeführten Vorverfahrens fest, dass nach § 184 Abs. 1 Ziffer 3 Strafgesetzbuch pornografische Angebote im Wege des Versandhandels nicht gegenüber Minderjährigen zugänglich gemacht werden dürfen. Nach aktueller Rechtssprechung des Oberlandesgerichts München ist beim Versandhandel sicherzustellen, dass Inhalte pornografischer Art nicht an Minderjährige gesendet werden. Dem Anbieter wurde von der FSM Gelegenheit gegeben, zu dem Vorwurf Stellung zu nehmen. Daraufhin führte dieser eine Altersüberprüfung für den Versandhandel ein, die bei Neukunden eine wirksame Volljährigkeitsüberprüfung vornimmt und vorsieht, dass weitere Sendungen nur per Einschreiben eigenhändig verschickt werden.

Damit konnte auch dieser Beschwerde bereits im Rahmen des in der Beschwerdestelle stattfindenden Vorverfahrens abgeholfen werden.


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