Mitglieder des Beschwerdeausschusses
Ein Beschwerdeausschuss besteht aus mindestens drei Prüfern, die aus ihrer Mitte den Vorsitzenden bestimmen. Ein Beschwerdeausschuss ist kein festes Gremium, sondern wird jeweils durch den Leiter der Beschwerdestelle gemäß Geschäftsverteilungsordnung und Geschäftsverteilungsplan und nach Maßgabe der Auswahlkriterien entsprechend der Satzung zusammengestellt.
Die Mitgliedschaft im Beschwerdeausschuss ist ein Ehrenamt. Die Mitglieder des Beschwerdeausschusses sind unabhängig und an Weisungen nicht gebunden. Sie sind in ihrer Arbeit der Vereinssatzung, dem Verhaltenskodex und der Beschwerdeordnung der FSM verpflichtet.
Der Beschwerdeausschuss der FSM umfasst ca. 30 Mitglieder, die gemäß Geschäftsverteilungsplan abwechselnd in einzelnen Beschwerdeausschüssen mit jeweils drei Mitgliedern zur Entscheidungsfindung zusammenkommen. Die Mitglieder des Beschwerdeausschusses sind Juristen, Medienpädagogen, Kommunikationswissenschaftler und sonstige Experten. Sie kommen aus den unterschiedlichsten gesellschaftlichen Bereichen.
In der Regel werden die Beschwerden durch den Beschwerdeausschuss online entschieden, d.h. ohne dass sich die drei Mitglieder des jeweiligen Beschwerdeausschusses persönlich treffen. Seit Anfang 2004 existiert eine Datenbank, welche die Arbeit der Beschwerdestelle und des Beschwerdeausschusses wesentlich vereinfacht und erleichtert.
Bei der Bewertung der Jugendschutzkonformität von Internet-Angeboten richten sich die Mitglieder des Beschwerdeausschusses nach den Vorgaben der Prüfgrundsätze der FSM.
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