Begutachtete Fragen
Die Gutachterkommission bearbeitet regelmäßig Gutachtenaufträge. Deren Veröffentlichung ist grundsätzlich nicht vorgesehen. Ausnahmen sind möglich.
Gutachten für die Firma Cybits Systems Security GmbH
Die Gutachterkommission hat das dem AVS "Surfsitter" zugrundeliegende Konzept (Stand 03.03.2005) der Firma Cybits GmbH begutachtet. Dabei wurde festgestellt, dass dieses Konzept die Anforderungen des § 4 Abs.2 JMStV für geschlossene Benutzergruppen erfüllt. Bitte wenden Sie sich für weitere Informationen zu diesem Gutachten an die Firma Cybits GmbH.
Gutachten für die Firma Fundorado GmbH
Die Gutachterkommission hat das dem AVS der Firma Fundorado zugrundeliegende Konzept (Stand November 2005) und ein Ergänzungsmodul (Stand Mai 2006) begutachtet. Dabei wurde festgestellt, dass das Konzept und Ergänzungsmodul die Anforderungen des § 4 Abs.2 JMStV für geschlossene Benutzergruppen erfüllt. Das AVS-Konzept besteht aus einer Identifikationsstufe und einer Authentifizierungsstufe. Bitte wenden Sie sich für weitere Informationen zu diesem Gutachten an die Firma Fundorado GmbH.
Gutachten für die Firma studiVZ Ltd.
Die Gutachterkommission hat im September 2008 und im Mai 2009 Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und der Datenschutzerklärung (DSE) sowie eine neu einzuführende Datenschutz-Information für die social community schülerVZ zusammen mit dem Konzept zur Umsetzung der Einführung dieser Dokumente begutachtet. Dabei hat die Gutachterkommission in ihren Gutachten vom 24.11.2008 und 20.7.2009 festgestellt, dass die Dokumente und das Konzept die gesetzlichen Jugendmedienschutzbestimmungen und den Verhaltenskodex der FSM erfüllen. Bitte wenden Sie sich für weitere Informationen zu den Gutachten an die studiVZ Ltd.
Gutachten für die Firma Payment Network AG
Der FSM-Gutachterausschuss hat mit Entscheidung vom 12. Januar 2011 bestätigt, dass das Konzept der Payment Network AG für die Altersverifikation "sofortident.de" die gesetzlichen Vorgaben des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags – insbesondere die des § 4 Abs. 2 S. 2 JMStV erfüllt und im Einklang mit den Verhaltenskodizes der FSM steht und somit das FSM-Prüfsiegel erhält. Die Begutachtung des vorgelegten Konzepts umfasste auftragsgemäß die jugendmedienschutzrechtlichen Anforderungen an die einzelnen Bestandteile des AVS-Konzepts und beurteilte dabei vor allem die Gesetzeskonformität der durch die bisherige Spruchpraxis zu fordernden Schritte und technischen Abläufe im Rahmen der Identifizierung (einmalige Identifikation des Nutzers und Überprüfung der Volljährigkeit) und Authentifizierung (bei jedemNutzungsvorgang) von Einzelnutzern. In die Beurteilung einbezogen waren zudem Abwägungen im Hinblick auf Möglichkeiten der Umgehung sowie Missbrauchspotentiale. Der Gutachterausschuss stellte fest, dass das Konzept eine hinreichend effektive Barriere schafft, um Minderjährige von der Nutzung der so gesicherten Angebote auszuschließen. Im Ergebnis hat der der FSM-Gutachterausschuss sowohl den Teilschritt Identifizierung als Modul für Altersverifikationssysteme als auch das Konzept zum Gesamtsystem "sofortident.de" als vollständiges Altersverifizierungssystem im Sinne des § 4 Abs.2 S. 2 JMStV positiv bewertet.
|