Erläuterungen zur Verfahrensordnung Suchmaschinenanbieter (VO-S)
Das folgende Schaubild zeigt das Verfahren im Fall von Beschwerden gegen Suchmaschinenbetreiber.
Das beschriebene Verfahren basiert auf der Verfahrungsordnung der FSM für Verfahren bei möglichen Verstößen gegen den Verhaltenssubkodex der Suchmaschinenanbieter der FSM (VO-S).
Bei dieser Verfahrensordnung handelt es sich um eine Spezifikation der allgemeinen FSM-Beschwerdeordnung (FSM-BO).
Eine Übersicht des Zusammenhangs der wichtigsten Dokumente der FSM und der Selbstkontrolle Suchmaschinen erhalten Sie hier.
Beschwerdeführer (natürliche oder juristische Person)
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Eingang einer Beschwerde
Möglicher Verstoß gegen den Verhaltenssubkodex der Suchmaschinenanbieter bei der FSM
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Bei nicht nachvollziehbaren Beschwerden erhält der Beschwerdeführer die Gelegenheit zur Konkretisierung seiner Beschwerde |
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Prüfung durch die Beschwerdestelle
Verfahren bei nicht auszuschließendem Verstoß gegen eine der folgenden Selbstverpflichtungen des Verhaltenssubkodex der FSM-Suchmaschinenanbieter.
Suchmaschinenanbieter / FSM-Mitglied
- wird informiert
- erhält Frist zur Stellungnahme
- erhält Möglichkeit zur Abhilfe
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Suchmaschinenanbieter / FSM-Mitglied schafft Abhilfe
Ändert das FSM-Mitglied, gegen das sich die Beschwerde richtet, den beanstandeten Inhalt von sich aus in einer Weise, die die Beschwerde inhaltlich gegenstandslos werden lässt, wird das Verfahren eingestellt.
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ODER
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Suchmaschinenanbieter / FSM-Mitglied schafft keine Abhilfe
Verstößt das FSM-Mitglied weiterhin gegen den Verhaltenskodex, so greift der Sanktionskatalog der Verfahrensordnung. Mögliche Sanktionen:
- Hinweis mit Abhilfeaufforderung
- Vereinsstrafe
- Vereinsausschluss
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* Beschwerden aufgrund von §2, Abs 5.a VK-S gegen Nicht-Mitglieder werden von der FSM direkt an die zuständige Stelle (BPjM) weitergeleitet, ohne das Nicht-Mitglied zu informieren.
(Sollte das Schaubild nicht korrekt angezeigt werden, können Sie es sich als Grafik anzeigen lassen.)
Eine Beschreibung des allgemeinen Beschwerdeverfahrens finden Sie hier, eine Anleitung, wenn Sie sich beschweren wollen hier, und das Beschwerdeformular hier.
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