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Anmerkungen zum Verhaltensubkodex der Suchmaschinenanbieter (VK-S)

Es ist das erklärte Ziel des Verhaltensubkodex' der Suchmaschinenanbieter, den Kinder- und Jugendschutz sowie den Verbraucherschutz bei der Nutzung von Suchmaschinen in Deutschland sicherzustellen.

Zu diesem Zweck enthält der Verhaltenssubkodex die nachfolgend dargestellten Selbstverpflichtungen der in der Selbstkontrolle Suchmaschinen zusammengeschlossenen Suchmaschinenanbieter:

§2, Abs. 1 VK-S

Aufklärung und Information über die Funktionsweise der Suchmaschinen


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§2, Abs. 2 VK-S

Transparente Gestaltung der Suchergebnisse (u.a. Kennzeichnung von Werbung)

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§2, Abs. 3 VK-S

Förderung technischer Vorrichtungen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor jugendgefährdenden Inhalten

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§2, Abs. 4 VK-S

Einhaltung des Grundsatzes der Datensparsamkeit im Umgang mit Nutzerdaten


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§2, Abs. 5.a VK-S

Verbesserung des Jugendmedienschutzes (insbesondere Schutz vor jugendgefährdenden Inhalten)

§2, Abs. 5.b VK-S

Nicht-Anzeige von Internetadressen, die auf dem Index jugendgefährdender Medien der BPJM stehen


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