Anbieterkennzeichnung – die Impressumspflicht im Internet
Sowohl das Telemediengesetz (TMG) als auch der Rundfunkstaatsvertrag (RStV) enthalten Regelungen über die Anbieterkennzeichnung digitaler Dokumente im Internet.
Die Pflicht, bestimmte Informationen über Anbieter anzugeben, ist der presserechtlichen Impressumspflicht nachgebildet, mit dem Sinn und Zweck, auch im virtuellen Raum ein hinreichendes Maß an Transparenz zu sichern und den Internetnutzern einen Anknüpfungspunkt für die Rechtsverfolgung im Streitfall zu bieten.
Die Anforderungen an ein korrektes Impressum haben wir in einem Dokument zusammengefasst, das hier zum Download bereit steht.
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