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Altersverifikationssysteme (AVS)

Ein Altersverifikationssystem ist ein System, welches das Alter einer Person prüft ("verifiziert"). Gemäß § 4 Absatz 2 Satz 2 JMStV dient es zur Erzeugung so genannter geschlossener Benutzergruppen in Telemedien wie dem Internet für Inhalte, die nur Erwachsenen gegenüber zugänglich gemacht werden dürfen.

Folgende Entscheidungen des Beschwerdeausschusses stehen für Sie zum Download bereit:

Entscheidung 03656: Anforderungen an Altersverifikationssysteme (AVS) bei pornografischen Angeboten; Beurteilung von fünf verschiedenen AVS
Gang des Beschwerdeverfahrens:
1. Entscheidung (03656 I): Ausgangsentscheidung des Beschwerdeausschusses
2. Entscheidung (03656 II): Abhilfeentscheidung des Beschwerdeausschusses

Entscheidung 02095: Einfache Pornografie in Textform ohne ausreichendes AVS

Entscheidung 02848-2006: Anforderungen an Altersverifikationssysteme bei pornografischen Angeboten; Aufsichtsverfahren nach § 20 Abs.5 JMStV

Entscheidung 740-2003: Anforderungen an Altersverifikationssysteme bei pornografischen Angeboten
Gang des Beschwerdeverfahrens:
1. Entscheidung (740-2003 I): Ausgangsentscheidung des Beschwerdeausschusses
2. Entscheidung (740-2003 II): Entscheidung des Gemeinsamen Ausschusses
3. Entscheidung (740-2003 III): Entscheidung des Berufungsausschusses


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