Der „European Day on the Protection of Children against Sexual Exploitation and Sexual Abuse“ wurde 2015 vom Europarat initiiert und findet jährlich am 18. November statt. Ziel ist es, Menschen und Institutionen in Europa zu sensibilisieren, sich on- und offline gegen die sexuelle Ausbeutung von Kindern zu engagieren.

Darstellungen, die sexuellen Missbrauch Minderjährigen zeigen, kursieren online in großer Zahl und in unterschiedlichen Ausprägungen, ob auf Websites, in Social Media oder Messengern. Die FSM stärkt mittels umfangreicher Aufklärungsarbeit und der Medienkompetenzförderung von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen einen offenen Austausch rund um das Thema sexualisierte Gewalt im Internet.

Zusätzlich betreibt die FSM eine Beschwerdestelle, an die sich alle wenden können, um Online-Inhalte zu melden. Hinweise auf Missbrauchsdarstellungen sind ein wichtiger Beitrag zur Bekämpfung von sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch Minderjähriger.

In Zusammenarbeit mit den Partner-Beschwerdestellen des Verbunds Safer Internet Centre Deutschland nimmt die FSM den Aktionstag zum Anlass, Fragen zur Bekämpfung sexueller Ausbeutung und sexueller Gewalt zu beantworten.

Online auf Missbrauchsdarstellungen gestoßen
oder deren Verbreitung beobachtet?

Missbrauchsdarstellungen zeigen in aller Regel eine sexuelle Handlung durch, an oder vor Minderjährigen. Rechtlich sind zudem sogenannte Posendarstellungen, also Abbildungen von Minderjährigen in „sexualisierter Haltung“ (ohne dass eine Handlung erforderlich ist) erfasst.

Die Erstellung, der Besitz und die Verbreitung von Missbrauchsdarstellungen sind nach dem deutschen Strafgesetzbuch strafbar. Achtung: Das gilt auch im Falle des Versuchs einer Beweissicherung durch Privatpersonen. Sie können jedoch mithelfen, dass gegen Missbrauchsdarstellungen vorgegangen wird.

Was jetzt sehr wichtig ist:

  • Keine Inhalte „sichern“/aktiv speichern (z.B. Screenshots von Bildern/Videos)
  • Keine Inhalte verbreiten (z.B. weiterleiten, verschicken oder herumzeigen)
  • Nicht selbst (weiter) recherchieren

Was Sie auf jeden Fall tun können:

Ist der Inhalt (Bild/Video) öffentlich zugänglich?
(z.B. Webseite, Social Media, Downloads)
  • Konkrete Fundstelle (z.B. Adresse der Webseite/URL) kopieren
  • Diese konkrete Fundstelle bei einer der Beschwerdestellen melden -> FSM, eco oder jugendschutz.net (auch anonym möglich!)
  • Etwaige Empfehlungen der Beschwerdestellen beachten und bei emotionaler Belastung oder Unsicherheit Rat und Hilfe suchen
    (z.B. bei Nummer gegen Kummer oder Hilfe-Telefon Sexueller Missbrauch)
Wird der Inhalt im Rahmen einer privat geführten Kommunikation verbreitet?
(z.B. in Messengern oder Chatgruppen)
  • Mit dem Gerät zur Polizei gehen, Anzeige erstatten und etwaige Empfehlungen befolgen
  • Inhalte beim konkreten Dienst (z. B. in der App) melden und aus dem Speicher des Gerätes löschen, ggf. in Absprache mit der Polizei
  • Bei emotionaler Belastung oder Unsicherheit Rat und Hilfe suchen
    (z.B. bei Nummer gegen Kummer oder Hilfe-Telefon Sexueller Missbrauch)

Beschwerdestellen FAQ

Fragen und Antworten rund um die Arbeit der deutschen Internet-Beschwerdestellen

Der „Europäische Tag zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch“ wurde 2015 vom Europarat initiiert. Er heißt europaweit „European Day on the Protection of Children against Sexual Exploitation and Sexual Abuse“ oder kurz „End Child Sex Abuse Day„.

Das Ministerkomitee des Europarats hatte 2007 die Konvention zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch (Lanzarote-Konvention) verabschiedet und beschloss, mit dem „End Child Sex Abuse Day“ an diese wichtige Arbeit anzuknüpfen.

Das Ministerkomitee des Europarats hatte 2007 die Konvention zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch (Lanzarote-Konvention) verabschiedet. Die Lanzarote-Konvention sieht vor, dass sich die Staaten, die dieses Dokument ratifiziert haben, verpflichten, bestimmte Aktionen vorzunehmen, wie zum Beispiel sexuellen Missbrauch auch dann zu verfolgen, wenn er innerhalb der Familie oder im Ausland erfolgt, und Programme zur Unterstützung von Betroffenen einzuführen. 

Das Ministerkomitee des Europarats hat im Anschluss beschlossen, mit dem “End Child Sex Abuse Day” an diese wichtige Arbeit anzuknüpfen. Wir brauchen diesen öffentlichen Tag um:  

  • die Öffentlichkeit für die sexuelle Ausbeutung und den sexuellen Missbrauch von Kindern sowie für die Notwendigkeit, solche Handlungen zu verhindern, zu sensibilisieren;
  • eine offene Diskussion über den Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch zu erleichtern und einen Beitrag zu leisten zur Verhinderung und Beseitigung der Stigmatisierung von Betroffenen;
  • die Ratifizierung und Umsetzung der Lanzarote-Konvention zu fördern – seit dem 1. April 2021 ist das Übereinkommen in allen Staaten des Europarates in Kraft.
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Wenn Sie im Internet auf illegale und für Kinder und Jugendliche problematische Inhalte stoßen, können Sie diese bei einer Internet-Beschwerdestelle melden.

In Deutschland gibt es 3 Internet-Beschwerdestellen: Sie heißen eco, FSM und jugendschutz.net; eco und FSM betreiben außerdem gemeinsam das Portal internet-beschwerdestelle.de.

Die drei Beschwerdestellen arbeiten eng zusammen und bekämpfen illegale, jugendgefährdende und entwicklungsbeeinträchtigende Inhalte im Bereich des Kinder- und Jugendschutzes.

Dazu gehören Missbrauchsdarstellungen von Kindern und Jugendlichen, aber auch z.B. Gewaltdarstellungen, Hassrede oder Pornografie.

Zusammen mit klicksafe und der Nummer gegen Kummer sind sie im Safer Internet Centre Deutschland aktiv und werden als Beschwerdestellen von der EU finanziell gefördert.

In Deutschland arbeiten die Beschwerdestellen eng mit dem Bundeskriminalamt zusammen, über diese gemeinsame Arbeit berichtet die Bundesregierung jährlich. International sind sie Teil von INHOPE, dem weltweiten Netzwerk von Internetbeschwerdestellen zur Bekämpfung von Kindesmissbrauchsdarstellungen.

Auch Sie können helfen. Falls Sie auf solche Inhalte stoßen, melden Sie diese bitte direkt über das Online-Beschwerde-Formular bei den Beschwerdestellen.

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Jeder Hinweis wird von speziell dafür ausgebildeten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern genau geprüft. Dabei wird zunächst untersucht, ob es sich bei den gemeldeten Inhalten um Verstöße gegen strafrechtliche Regelungen handelt oder ob die Inhalte aus Gründen des Jugendschutzes nicht im Internet frei verfügbar sein dürfen. 

Wenn die Prüfung ergibt, dass es sich um illegale Inhalte handelt, ergreifen die Beschwerdestellen je nach Art der Inhalte unterschiedliche Maßnahmen. In Deutschland gespeicherte Darstellungen des sexuellen Missbrauchs von Minderjährigen, zum Beispiel, werden sofort an das Bundeskriminalamt gemeldet, mit welchem seit vielen Jahren eine enge Kooperation besteht. 

Im nächsten Schritt informieren die Beschwerdestellen die zuständigen Hosting-, Plattform-, oder sonstigen Diensteanbieter, damit die Inhalte möglichst schnell gelöscht werden. 

Die Verbreitung illegaler Inhalte macht an den Landesgrenzen natürlich nicht Halt, darum arbeiten die deutschen Beschwerdestellen auch mit internationalen Partner-Beschwerdestellen innerhalb des INHOPE-Netzwerkes zusammen, damit auch solche Inhalte, die in anderen Ländern gespeichert sind, schnell gelöscht werden. 

Viele Hinweise erfolgen anonym, wenn aber eine E-Mail-Adresse hinterlassen wird, melden sich die Beschwerdestellen mit dem Ergebnis ihrer Prüfung zurück. 

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Sexualisierte Gewalt im Internet ist kein seltenes Phänomen und kommt in unterschiedlicher Weise vor, z.B. in Form von belästigenden Kommentaren, dem ungewollten Zusenden von pornographischen Inhalten oder gar durch das Hochladen und Verbreiten intimer Fotos.

In einer solchen Situation muss niemand alleine dastehen. Für Betroffene oder Zeugen von sexualisierter Gewalt gibt es Hilfe. Das kann unter Umständen natürlich die Polizei sein, besonders wenn es sich um einen Notfall handelt und akut Personen in Gefahr sind.

Aber auch ansonsten gilt stets: Hilfe holen und eine Vertrauensperson hinzuziehen, etwa die Eltern, Lehrkräfte oder einfach eine Freundin oder einen Freund. Es gibt für alle Situationen ein Hilfsangebot. Kinder und Jugendliche können sich z.B. auch ganz anonym an die Nummer gegen Kummer wenden. Auch Eltern finden dort übrigens ein offenes Ohr.

Sollten Sie auf Darstellungen von sexualisierter Gewalt im Internet stoßen (also: Bilder, Videos oder Texte), können Sie diese bei den deutschen Internet-Beschwerdestellen melden. Links zu den Meldemöglichkeiten finden Sie weiter unten auf dieser Seite.

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Unter die Bezeichnung sexuelle Belästigung fallen ganz unterschiedliche Phänomene und Handlungen.  Einige davon sind bereits strafrechtlich relevant, wie bspw. das unerwünschte Zusenden von pornografischen Darstellungen oder Cybergrooming, d.h. die Kontaktanbahnung mit dem Ziel Kinder dazu zubringen sexuelle Handlungen vorzunehmen.

Wenn so etwas passiert, kann der Fall bei der Polizei angezeigt und das Profil des Täters oder der Täterin beim Dienst gemeldet werden.  Ohne Beweise kann die Polizei nichts unternehmen. Screenshots von Bildern, Fake-Profilen und belästigenden Kommentaren sind für die Polizei hilfreich.

Andere Phänomene, wie bspw. sexuelle Kommentare überschreiten diese Grenze oft noch nicht. Aber auch dagegen kann etwas getan werden.  Kommentare können beim Dienst oder den Internet-Beschwerde-Stellen gemeldet und die belästigende Person blockiert werden.

Um das Risiko sexueller Belästigung zu verringern, kann man die Möglichkeit nutzen, die Zusendung von Direktnachrichten und die Kommentierung von Inhalten zu beschränken, bspw. auf „Freunde“.  Einige Dienste bieten zudem Filter an, auch solche, bei denen eigene Begriffe, durch die man sich sexuell belästigt fühlt, ergänzt werden können.

Nicht nur Betroffene, sondern auch Personen die sexuelle Belästigung beobachten, können diese melden. Links zu den Meldemöglichkeiten finden Sie weiter unten auf dieser Seite.

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Hilfsangebote und Ressourcen

Jede und jeder kann von sexualisierter Gewalt im Internet betroffen sein oder Fälle davon wahrnehmen, aber niemand muss in einer solchen Situation alleine dastehen! Es gibt zahlreiche Hilfs- und Informationsangebote, sowohl für Betroffene, Jugendliche und Kinder als auch für Eltern, Lehrkräfte und andere Erziehungsbeauftragte.